Der vorliegende Mietspiegel für den Altkreis Wittgenstein (ohne Siegen) wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. und Haus und Grund Bad Laasphe e.V. erstellt und herausgegeben.
Er ersetzt die bisherige "Vergleichsmieten-Tabelle für den ehemaligen Kreis Wittgenstein" vom 01.04.2005.
Der Mietspiegel kann zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvermietungen und im Mieterhöhungsverfahren bei frei finanzierten Alt- und Neubauwohnungen herangezogen werden. Er versteht sich nicht als Mietpreisfestsetzung, sondern soll Mietern und Vermietern eine Orientierung bei der Vereinbarung einer angemessenen Miete geben.
Der Mietspiegel gilt für frei finanzierten Wohnraum ohne Preisbindung und nicht für mit öffentlichen Fördermitteln errichtete Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus.
Bei den aufgeführten Mietsätzen handelt es sich um Netto-Kaltmieten (ohne Betriebskosten und ohne Heiz- und Warmwasserkosten). Angegeben wird der Mietwert in Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Unberücksichtigt bleiben hier voll möblierte Wohnungen und den Wohnungen eventuell zugeordnete Garagen und Stellplätze, für die gegebenenfalls eine gesonderte Miete zu vereinbaren ist.
Die Berechnungsgrundlage für die Wohnfläche ist die derzeit geltende "Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche" (Wohnflächenverordnung - WoFlV) vom 25.11.2003.
Der Mietspiegel wurde folgend den Anforderungen des § 558c BGB erstellt. Es handelt sich nicht um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB.