Mieterhöhungen sind im frei finanzierten Wohnungsbau auf die ortsübliche Vergleichsmiete, die meist anhand des Mietspiegels bestimmt wird, oder nach Modernisierungen erlaubt. Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gelten besondere Regelungen.
Verlängerung der Mietpreisbremse
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Bundesgerichtshof bestätigt Verfassungskonformität
Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil vom 18. Dezember 2024 (VIII ZR 16/23) die zweite Verlängerung der bundesgesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse in 2020 als verfassungskonform bewertet. In der Urteilsbegründung des obersten Zivilgerichts der Bundesrepublik Deutschland wird darauf verwiesen, dass die gesetzliche Miethöhenregulierung ein legitimes, im öffentlichen Interesse liegendes Regelungsziel ist, welches auch weiterhin geeignet und erforderlich ist.
Bundestag debattiert über Verlängerung der Mietpreisbremse
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Union und FDP blockieren Anhörung und weiteres Gesetzgebungsverfahren
Der Deutsche Bundestag wird heute laut Tagesordnung um 21:20 Uhr die 1. Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beraten. Gegen die für Anfang Januar geplante öffentliche Anhörung haben jedoch CDU/CSU und FDP ein Veto eingelegt, damit kann das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag nicht weiterlaufen.
Spielräume nutzen, Mieterschutz verbessern
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Bündnis „Wir wollen wohnen!“ fordert die Landesregierung auf, die Mietpreisbremse umgehend zu verlängern und auszuweiten
Am 30. Juni 2025 läuft die Mieterschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen aus, die unter anderem regelt, in welchen Gebieten die Mietpreisbremse gilt. Nach dem Aus der Ampelregierung ist fraglich, ob die Bundesregelung zur Mietpreisbremse über den 31.12.2025 hinaus verlängert wird. Die Landesregierung muss jetzt die wenigen Möglichkeiten des Mieterschutzes nutzen, eine neue Mieterschutzverordnung auf den Weg bringen und die bisherige Gebietskulisse erheblich erweitern.