Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet über die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Wie genau abzurechnen ist regelt die Heizkostenverordnung. Nur bei Zweifamilienhäusern, die der Vermieter selbst mit bewohnt, kann im Mietvertrag etwas anderes vereinbart werden. Ausnahmen lässt die Heizkostenverordnung nur zu, wenn eine Verbrauchserfassung unwirtschaftlich wäre, bei Passivhäusern etwa, oder, falls die Erfassung aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen Geräteausfalls, für mehr als 25% des beheizten Raumes scheitert.

Bei einer ordnungsgemäßen, verbrauchsabhängigen Abrechnung müssen dann zuerst die Gesamtheizkosten berechnet werden. Diese setzen sich aus den Brennstoffkosten, den Kosten für Betriebsstrom und Wartung der Heizung, den Schornsteinfegerkosten für die Imissionsmessung und den Kosten für die Verbrauchserfassung und für die verbrauchsabhängige Heizkosten-Abrechnung zusammen. Als Brennstoffkosten dürfen hier nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs angesetzt werden. Es ist daher beispielsweise nicht erlaubt, einfach ohne Berücksichtigung von Anfangs- und Endbeständen die Kosten aller Öl-Nachtankungen aufzusummieren. Auch sind in den Wartungskosten häufig nicht umlagefähige Reparaturkosten versteckt.

Erstmals Erstattungsansprüche für Mieterinnen und Mieter aus der CO2-Abgabe

Seit dem Jahr 2021 werden für die Beheizung und die Wassererwärmung mit fossilen Brennstoffen Kohlendioxidkosten fällig. Die Mieterinnen und Mieter mussten diese CO2-Kosten bisher allein schultern. Dies ist nunmehr anders. „Mieterinnen und Mieter besitzen erstmalig für Abrechnungszeiträume, die ab dem 01.01.2023 oder später beginnen, einen Erstattungsanspruch aus der CO2-Abgabe gegenüber ihren Vermietern“, erklärt Hans-Jochem Witzke, der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes NRW.

Deutscher Mieterbund veröffentlicht Forderungspapier

Fernwärme spielt beim Umbau der Wärmeversorgung eine zentrale Rolle, doch es häufen sich die Meldungen von hohen Nachzahlungen aus aktuellen Heizkostenabrechnungen. Der Deutschen Mieterbund (DMB) fordert die Bundesregierung auf, den Ausbau der Fernwärme sozial zu gestalten und den Schutz von Mieterhaushalten deutlich zu erhöhen. „Fast 80 Prozent der mit Fernwärme versorgten Haushalte sind Mieterhaushalte, die aufgrund des monopolistischen und intransparenten Fernwärmemarktes hohen Kostensteigerungen bei Fernwärme ausgesetzt sind. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und bei der Überarbeitung der rechtlichen Vorgaben für die Fernwärmeversorgung den Mieterschutz stärker berücksichtigen“, fordert Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des DMB.

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