Wohnungsmängel, Haustierhaltung, Lärmbelästigung - die möglichen Fragen und Streitpunkte im Mietverhältnis sind vielfältig. Hier finden Sie alle Infos, die den anderen Themengebieten nicht zuzuordnen sind.
Bundesgerichtshof erleichtert Aufrechnung von verjährten Schadensersatzforderungen mit Kautionsguthaben
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Mieterbund: Chance auf schnelle Rechtssicherheit vertan
Die Rückzahlung der Mietkaution am Ende des Mietverhältnisses führt nach Angaben des Deutschen Mieterbundes immer wieder zu Streit zwischen den Mietvertragsparteien. So auch die Frage, ob Vermieter bereits verjährte Schadensersatzansprüche aufgrund einer Beschädigung der Mietsache mit dem Anspruch der Mieter auf Rückzahlung der Kaution verrechnen dürfen. Dies wurde bisher in der Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte unterschiedlich beurteilt, jetzt aber vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich entschieden.
Winterdienst bei Eis und Schnee
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Wer muss wann fegen und streuen?
Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, demzufolge die Bewohner im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet sind.
Werden die Arbeiten durch einen Hausmeisterservice oder einen gewerblichen Räumungsdienst erledigt, können die die anfallenden Kosten als Betriebskosten umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag geregelt wurde.
BGH stärkt Mieterrechte bei Untervermietung
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Anspruch auf teilweise Untervermietung auch bei beruflich genutzter Nebenwohnung
„Wir begrüßen das Urteil aus Karlsruhe ausdrücklich. Gerade in heutigen Zeiten horrender Mietpreise, in der nicht nur die Angebotsmieten, sondern auch die Bestandsmieten enorm steigen, müssen Mieterinnen und Mieter zur eigenen Kostenreduzierung ihre Wohnung untervermieten dürfen - und zwar unabhängig davon, ob sie die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung nutzen oder sie für berufliche Zwecke zwingend weiter benötigen. Das hat der Bundesgerichthof erfreulicherweise ausdrücklich klargestellt,“ kommentiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Melanie Weber-Moritz, das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Untermiete (BGH VIII ZR 88/22).