Als Mitglied im Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. haben Sie die Möglichkeit, für nur 24,-€ jährlich, zusätzlichen Prozesskosten-Schutz im Rahmen einer günstigen Gruppenversicherung über die DEURAG zu beantragen.
Auch im Prozessfall optimal geschützt *
Die Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung greift bei allen Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter rund um das Wohnraum-Mietverhältnis. Sie ist an die Vereinsmitgliedschaft gekoppelt und endet auch mit Austritt aus dem Verein. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die von Ihnen selbst in Deutschland angemietete Wohnung in Ihrer Eigenschaft als Mieter, Untermieter oder Pächter. Nicht mit versichert sind Zweitwohnungen, gesondert angemietete Garagen oder Prozesse mit Dritten, wie z.B. Nachbarn oder Behörden.
Dreimonatige Wartezeit beachten
Wie bei Rechtsschutz-Versicherungen üblich, besteht ab Beginn der Versicherungszeit eine Wartezeit von drei Monaten bis diese greift. Die Versicherungszeit läuft ab dem 1. des Kalendermonats, der auf den Monat Ihres Vereinsbeitritts folgt. Innerhalb der Wartezeit oder vor Beginn der Versicherungszeit eingetretene Schadensfälle sind nicht abgedeckt. Maßgeblich ist hier nicht der Beginn eines Prozesses, sondern der Zeitpunkt des ersten tatsächlichen oder behaupteten Verstoßes gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften. (Diese Wartezeit bezieht sich nur auf den Gruppen-Rechtsschutz für gerichtliche Auseinandersetzungen. Für Leistungen des DMB Siegerland und Umgebung e.V. im außergerichtlichen Bereich, wie Beratung und Vertretung, besteht keine Wartezeit.)
Bis zu 50.000,-€ Prozesskosten werden übernommen
Wenn Deckung besteht, übernimmt die Gruppen-Rechtsschutz je Versicherungsfall Prozesskosten bis zu 50.000,-€ für die gesetzlichen Vergütungen des eigenen und des gegnerischen Anwalts, sowie für Gerichtskosten, inklusive eventueller Zeugen- und Gutachterkosten. Als versichertes Vereinsmitglied zahlen Sie je Schadensfall nur eine Selbstbeteiligung von 150,-€.
Nicht versichert ist die außergerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen über einen durch Sie beauftragten externen Anwalt. Die außergerichtliche Interessenwahrnehmung in Miet-Angelegenheiten erfolgt für Vereinsmitglieder, sofern erwünscht, durch den DMB Siegerland und Umgebung e.V..
Immer erst den Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. informieren
Wichtig für eine Deckungszusage ist, dass im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Beratung und gegebenenfalls Vertretung durch den Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. stattgefunden haben muss. Nur wir können Deckungsanfrage bei der DEURAG für unsere Mitglieder stellen. Beauftragen Sie daher auch keinen externen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen, ohne vorherige Rücksprache mit uns. Es obliegt Ihnen, Versicherungsfälle unverzüglich zu melden und dafür Sorge zu tragen, dass durch Schriftwechsel oder Verhandlungen möglichst noch eine außergerichtliche Einigung erzielt und ein Prozess vermieden werden kann. Je nach Schwere der Verletzung dieser Obliegenheiten behält sich die Rechtsschutz-Versicherung ansonsten vor, den Kostenschutz ganz oder teilweise abzulehnen.
* In diesem Rahmen können die Bedingungen der Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung nur in Auszügen, auf die wichtigsten Elemente beschränkt, wiedergegeben werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns.