Mieterschutz durch den Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. hat eine lange Tradition. Seit den 1920er Jahren unterstützen wir unsere Mitglieder bei Mietproblemen und setzen uns für eine sozial ausgewogene Wohnungspolitik ein.
Seit 1923 der starke Partner an der Seite der Mieter in unserer Region
Nach dem ersten Weltkrieg wurde aufgrund der katastrophalen wirtschaftlichen Lage mit um sich greifender Inflation auch die Situation der Mieter im Siegerland immer schwieriger. Konsequenz war, dass sich unter anderem in Siegen, Weidenau, Geisweid, Eiserfeld und Neunkirchen Betroffene verabredeten, die Gründung von Mietervereinen zum Schutz Ihrer Rechte vorzubereiten.
Am 8. Juni 1923 fand dann in der Gaststätte Langenbach in Siegen die Versammlung zur Gründung des "Mieterschutzvereins Siegen" statt. Der erste Vorstand wurde gewählt, der Anfang war gemacht. Zu Beginn des Jahres 1924 folgte der Eintrag ins Vereinsregister beim Amtsgericht Siegen.
Bereits kurz darauf schlossen sich unter Federführung des Siegener Vereins die Mieterschutzvereine der umliegenden Ortschaften zum "Kreismieterverband Siegerland" zusammen. Im April 1924 wurde die erste Geschäftsstelle im Sieghütter Hauptweg eingerichtet, die sich schnell zur wichtigsten Anlaufstelle für Mieter auf der Suche nach Beratung und Beistand in Rechtsfragen entwickelte. Schon ein Jahr nach seiner Gründung hatte die Mietervereinigung daher rund 1000 Mitglieder.
Der Deutsche Mieterbund - Mehr als 100 Jahre voller Einsatz für Mieterrechte
Vor mehr als 100 Jahren, am 20. Oktober 1900, gründeten 25 Mietervereine den Bund der Mietervereine in Leipzig und legten damit den Grundstein für eine deutsche Mieterbewegung.
Schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatten sich Mieterinnen und Mieter örtlich zu Selbsthilfeeinrichtungen zusammengefunden. Der erste "Mietbewohnerverein" entstand 1868 in Dresden.
Wohnungselend und eine weitgehende Rechtlosigkeit für Mieter waren kennzeichnend für diese Zeit. Formularmietverträge der Haus- und Grundbesitzervereine legten Rechte und Pflichten einseitig fest. Auch das neu am 1. Januar 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) änderte daran nichts. Die "Vertragsfreiheit", von der die Vermieter profitierten, wurde im Gesetz verankert.