Mit Hilfe von Mietspiegeln lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum bestimmen. Sie können als Orientierung bei der Suche und Anmietung einer neuen Wohnung dienen, oder auch für Mieterhöhungen herangezogen werden.
Mietspiegel entstehen in Zusammenarbeit der Interessenvertreter
Im Regelfall werden Mietspiegel in Zusammenarbeit der Interessenvertreter der Mieter und Vermieter folgend § 558c BGB erstellt und veröffentlicht. Meist fällt diese Aufgaben dann den örtlichen Mietervereinen und Haus- und Grundeigentümervereinen zu. Dabei werden die Daten zu Mietpreisen bei Neuvermietungen und nach Mieterhöhungen der zurückliegenden sechs Jahre nach Lage, Baujahr, Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnungen ausgewertet und abgeglichen. Im Rahmen dieses Austauschs entsteht letztlich ein neuer Mietspiegel, bei dem vorausgesetzt werden kann, dass er die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt angemessen und realitätsnah abbildet.
Für einige Städte und Kreise in Deutschland existieren auch sogenannte "qualifizierte Mietspiegel" gemäß § 558d BGB. Sie müssen in einem aufwändigen, statistischen Verfahren erstellt werden. Für das Einzugsgebiet des Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. liegt nur für den Kreis Olpe ein "qualifizierter Mietspiegel" vor.
Mietspiegel für den Kreis Siegen-Wittgenstein
Die Mietspiegel für den Altkreis Siegen (ohne Wittgenstein) und den Altkreis Wittgenstein (ohne Siegen) können Sie kostenfrei bei uns herunterladen.
Ebenfalls stellen wir ein komfortables Online-Berechnungstool zur Verfügung, mit dem die Vergleichsmiete ermittelt und das Ergebnis, inklusive Berechnung, ausgedruckt werden kann.
Mietspiegel Altkreis Siegen 2023
Mietspiegel Altkreis Wittgenstein 2021
Falls benötigt, können die Mietspiegel in gedruckter Form auch in unserer Geschäftsstelle für 3,- € (Mietspiegel Altkreis Siegen) und 3,50 € (Mietspiegel Altkreis Wittgenstein) käuflich erworben werden.
Mietspiegel für den Kreis Olpe
Der qualifizierte Mietspiegel, gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuchs, für den Kreis Olpe 2021 wurde auf der Grundlage einer repräsentativen Auswertung nicht preisgebundener Wohnungen im Bereich der sieben Kommunen des Kreises Olpe erstellt. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet.
Über den gesamten Erstellungszeitraum hinweg wurden die Arbeiten durch den Arbeitskreis Mietspiegel begleitet, an dem auch der Deutsche Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. beteiligt war und der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Olpe geleitet wurde. Er wurde von den Mieter- und Vermietervertretern und allen Kommunen des Kreises anerkannt und daraufhin zum 01. März 2021 in Kraft gesetzt.
Die Mietspiegelbroschüre zum gebührenfreien Download steht auf der Internetseite des Kreises Olpe bereit. Eine bequeme und schnelle Möglichkeit zur individuellen Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete bietet der kostenlose Online-Rechner zum qualifizierten Mietspiegel.