Mieterbund fordert: Grundsteuer nicht länger auf Mieter abwälzen

„Bei der anstehenden Reform der Grundsteuer darf es nicht nur um eine Änderung der Bemessungsgrundlage gehen. Notwendig ist vor allem die gesetzliche Klarstellung, dass Vermieter die Grundsteuer nicht länger an die Mieter durchreichen dürfen. Die Grundsteuer ist eine Eigentumssteuer. Sie muss von allen Eigentümern bezahlt werden, auch von Vermietern. Deren Möglichkeit, die Grundsteuer über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter abzuwälzen, muss ausgeschlossen werden“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der Sitzung der Bundes- und Länderfinanzminister am 14. Januar in Berlin.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die derzeitige Bemessungsgrundlage bei der Grundsteuer verfassungswidrig. Bis Ende des Jahres muss der Gesetzgeber eine Grundsteuerreform verabschieden. Die Grundsteuerreform soll grundsätzlich aufkommensneutral ausgestaltet werden und den Kommunen auch weiterhin rund 14 Milliarden Euro Einnahmen garantieren. Streit besteht aber zwischen den Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD, zwischen Bund und Ländern und innerhalb der Länder selbst darüber, wie eine derartige Grundsteuerreform aussehen, anhand welcher Kriterien die Grundsteuer berechnet werden soll.

Siebenkotten: „Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer muss ohne größeren Verwaltungsaufwand ermittelt werden können, gerecht sein und Anreize schaffen, unbebaute Grundstücke zu bebauen. Die Größe und vor allem der Wert des Grundstücks müssen deshalb die Grundlage für die Grundsteuer bilden. Gleichgültig aber, ob man die Fläche, den Bodenwert, den Immobilienwert, die Miethöhe oder eine Kombination dieser Kriterien für die Berechnung der Grundsteuer wählt - die Grundsteuer darf im Mietwohnungsbereich nicht länger vom Mieter gezahlt werden müssen. Die Position ‚Grundsteuer‘ ist aus dem Betriebskostenkatalog ersatzlos zu streichen.“

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