Zahlungsverzug darf nicht zu Wohnungsverlust führen

Nicht nur Unternehmer müssen in Zeiten der Krise unterstützt werden - auch Mieter brauchen schnelle und solidarische Unterstützung. Freiberufler, Kleingewerbetreibende, Künstler und Menschen, die von Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust betroffen sind, müssen befürchten, durch die Corona-Krise ihre Wohnung zu verlieren. Wenn sie keine Einnahmen mehr erzielen können, ist unweigerlich auch die Zahlung ihrer Miete nicht mehr gesichert. Denn Covid-19 stellt keinen Grund zur Mietminderung da. Auch die Mietzahlungspflicht des Mieters besteht grundsätzlich weiter.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Ausnahmesituation sind daher sowohl schnelle staatliche Unterstützung für in Not geratene Mieter, als auch die Möglichkeit für Mieter, ihre Mietzahlung rechtssicher nachholen zu können, dringend notwendig.

Kündigungen müssen für die Zeit der Krise und auch rückwirkend ausgeschlossen sein, die Pflicht zur Mietzahlung gestundet werden. Zwangsräumungen sind sofort zu stoppen. Die aktuelle Ausnahmesituation darf unter keinen Umständen zum Verlust der Wohnung führen!

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