Deutscher Mieterbund NRW setzt in Sachen Einbruchskriminalität auf Prävention

Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes in Nordrhein-Westfalen, lobt die seitens des Landesinnenministeriums veröffentlichte Bilanz, wonach Ermittler durch die Zusammenarbeit mit den Niederlanden international agierende Einbrecherbanden fassen konnten. Dennoch ist die Zahl der Delikte viel zu hoch. Hier sind auch die Eigentümer und Vermieter gefordert und die Mieter müssen Vorsorge treffen. Alle können im Vorfeld tätig werden, um es erst gar nicht zum Schlimmsten kommen zu lassen:

  • Hauseingangstüren müssen einbruchsicher sein, denn weit mehr als die Hälfte der Einbrecher kommt durch die Türe ins Haus!
  • „Wohnungseingangstüren, die nur in das Schloss fallen und nicht verriegelt werden, helfen vielleicht dem Sicht-, Lärm- und Wärmeschutz; vor Einbrechern schützen sie jedenfalls nicht,“ so Hans-Jochem Witzke. „Außerdem verliert der Mieter den Versicherungsschutz und muss den gesamten Schaden selber tragen!“
  • Zumindest in den Erdgeschossen müssen die Fenstergriffe ein Schloss haben. Diese helfen aber nur, wenn der Schlüssel nicht von innen darauf steckt. Sonst greift der Einbrecher durch die Scheibe und öffnet dieses selbst. Da das Fenster im Brandfall bekanntlich der zweite Fluchtweg ist, muss der Schlüssel allerdings griffbereit in der Nähe liegen.
  • Querriegel haben sich als sehr wirksam erwiesen. Zumindest halten sie Einbrecher auf und stehlen dem Dieb viel Zeit, was in zahlreichen Fällen schon zum Abbruch der Straftat führt.
  • Licht täuscht Anwesenheit vor. Eine Zeitschaltuhr hilft auch bei längerer Abwesenheit. Damit lassen sich die Rollläden ebenfalls steuern.

Einbruchschutz – wer zahlt?

Eine andere Frage ist, wer die Kosten für einbruchshemmende Fenster, Türen, Sicherheitsschlösser, Türspione, Gegensprechanlagen und Co. zu bezahlen hat.

Rechtlich gilt der Sicherungsstandard als anerkannt, der bei Besichtigung und Vertragsschluss vorhanden war. Nach dem Einzug können Mieter nicht verlangen, dass der Vermieter für mehr Sicherheit in ihrer Wohnung sorgt; die Kosten hierfür sind grundsätzlich vom Mieter zu tragen.

Wenn dabei die Gebäudesubstanz berührt wird, muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Der Eigentümer kann dem Mieter den Einbau von Sicherheitstechnik allerdings in der Regel nicht verwehren. Wichtig ist aber zu klären, was am Ende der Mietzeit mit den Mieterinvestitionen passiert. Rechtlich ist der Mieter nämlich verpflichtet, bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Um Streitigkeiten zu vermeiden empfiehlt der Deutsche Mieterbund eine vorherige Vereinbarung mit dem Vermieter zu treffen, in der festgehalten wird, dass der Mieter Umbaumaßnahmen durchführen darf, und dass diese nach dem Auszug nicht entfernt werden müssen.

Einen umfassenden Ratgeber zum Schutz vor Einbruch und Diebstahl gibt es unter anderem im Internet unter: www.polizei-beratung.de

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