Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag

„Die miet- und wohnungspolitischen Anträge der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen zeigen die aktuellen Wohnungsprobleme auf und bieten bedenkenswerte Lösungsansätze an. Die große Koalition von CDU/CSU und SPD muss jetzt nachziehen und ihre Vorschläge präsentieren. Die politische Diskussion im Bundestag ist eröffnet“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heute im Bundestag eingebrachten Anträge der Oppositionsparteien (BT-Drs. 18/504; 18/505; 18/506 und 18/575).

Angesichts drastisch steigender Mieten und fehlender Wohnungen in Deutschland stellt die Bundestagsfraktion Die Linke das geltende Mieterhöhungsrecht insgesamt in Frage, fordert Neuregelungen bei der energetischen Gebäudesanierung und eine entsprechende Erhöhung der Fördermittel, Verbesserungen beim Kündigungsschutz, eine Reform des Wohngeldes und die Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus. Jährlich müssten 150.000 neue mietpreisgebundene Wohnungen geschaffen werden, der Bund müsse die Kompensationszahlungen an die Länder von derzeit 518 Millionen Euro auf 700 Millionen Euro erhöhen.

Unter der Überschrift „Heizkosten sparen – Energiewende im Gebäudebereich und im Quartier voranbringen“ fordern Bündnis 90/Die Grünen eine deutliche Aufstockung der Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung, umfassende Energieberatung und Informationen, Energiebedarfsausweise für jedes Wohngebäude und Sanierungsfahrpläne, steuerliche Förderung der energetischen Modernisierungen als Anreiz, eine Reduzierung der Mieterhöhungsmöglichkeiten nach Modernisierungen und verbesserte Wohngeldzahlungen.

Siebenkotten: „Jetzt ist die Bundesregierung gefordert. In den Anträgen der Oppositionsparteien sind Forderungen formuliert, die wir als Deutscher Mieterbund voll mittragen und von den Regierungsparteien übernommen werden sollten. Maßnahmen zur Begrenzung des Mietenanstiegs, eine stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die Wohngelderhöhung und eine Neuausrichtung im Zusammenhang mit der energetischen Gebäudesanierung sind dringend erforderlich.“

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