DMB, GdW und vzbv begrüßen Änderungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Koalitionspartner haben sich auf Nachbesserungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geeinigt. Demnach werden künftig (Ver)Mieterstrommodelle ermöglicht. Mieter könnten dann aus Gebäude-Photovoltaikanlagen des Vermieters Strom vom Dach beziehen, ohne dass die volle EEG-Umlage fällig wird. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßen diese Entwicklung.

"Endlich grünes Licht für den Mieterstrom", kommentierte GdW-Präsident Axel Gedaschko, die Entscheidung. "Die dezentrale Stromversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende im Gebäudebereich. Jetzt ist ein großer Schritt getan, damit auch die Mieter Anteil an der Energiewende haben können.

"Mieter könnten nun erstmals über niedrigere Strompreise von der Energiewende und dem Ausbau der erneuerbaren Energie profitieren“, begrüßte Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), die geplante Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die am Freitag im Bundestag beschlossen werden soll. Bisher waren nur Eigentümer, die sich mit einer Dachanlage selbst versorgten, von den steigenden Umlagen auf Ökostrom teilweise oder ganz befreit, nicht aber Vermieter als Betreiber dieser Anlagen und die dort wohnenden Mieter.

"Mieter werden bei der Energiewende bisher besonders belastet. Sie haben häufig geringere Einkommen als Eigenheimbesitzer, tragen aber die Lasten des Ausbaus erneuerbarer Energien zu einem großen Anteil. Es ist daher nur fair, wenn Mieter von Modellen alternativer Energiequellen profitieren können", ergänzte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Das Parlament soll nun das Bundeswirtschaftsministerium ermächtigen, eine entsprechende Verordnung für Mieterstrom zu erlassen. Die drei Verbände appellieren an die Bundesregierung, diese Beschlüsse nun zügig umzusetzen.

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