DMB NRW begrüßt Mietpreisbremse für bestehende Mietverhältnisse

Die Kappungsgrenzenverordnung wird zum 1. Juni 2014 in Kraft treten. Dies hat gestern das Landeskabinett auf Vorschlag des Bauministeriums beschlossen. Danach wird die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete auf 15% begrenzt.

„Nachdem die Landesregierung bereits im Januar die 59 Gemeinden bekanntgegeben hat, in denen aufgrund eines angespannten Wohnungsmarktes die von 20 auf 15% reduzierte Kappungsgrenze gelten soll, freuen wir uns, dass die angekündigte Verordnung nun zum 01. Juni in Kraft treten wird, “ machte Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Nordrhein-Westfalen deutlich. „Gerade in einigen Groß- und Universitätsstädten in NRW wurden Mieterinnen und Mieter immer stärker durch massive Preissteigerungen belastet. Selbstverständlich sind wir uns bewusst, dass die Eindämmung der Mietpreise für bestehende Mietverhältnisse nicht das Allheilmittel zur Begrenzung überzogener Mietforderungen sein kann. Daneben brauchen wir auch, um eine langfristige Entspannung der Wohnungsmärkte erzielen, mehr Wohnungsneubau, insbesondere im sozialen Bereich.“

Der Landesverband hätte sich eine landesweite Geltung der gesenkten Kappungsgrenze gewünscht. Hierzu noch einmal von Grünberg: „Die Neuregelung soll für angespannte Wohnungsmärkte und nur bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete gelten. Da es sich hierbei um Mieterhöhungsverlangen handelt die unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, kann es auf das Kriterium eines angespannten Wohnungsmarktes nicht ankommen. Denn Mieten, die unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, gibt es insbesondere auch in nicht angespannten Wohnungsmärkten. Auch in diesen Fällen müssen Mieter vor überzogenen Mieterhöhungsverlangen geschützt werden. Hier ist auch der Bundesgesetzgeber gefordert, die Ermächtigungsgrundlage entsprechend anzupassen. Im Übrigen hätte man sich bei einer landesweiten Geltung einen enormen bürokratischen Aufwand zugunsten von mehr Rechtssicherheit gespart.“

Für die nun beschlossene Regelung hatte sich der Landesverband noch eine stärkere Differenzierung nach Wohnungsmärkten in den Gemeinden gewünscht, um den unterschiedlichen Teilmärkten besser gerecht zu werden.

Außerdem fordert von Grünberg: „Nachdem die Mietpreise für bestehende Mietverhältnisse nur noch langsamer an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst werden können, geht es darum, die seitens der Bundesregierung angekündigte Mietpreisbremse zur Eindämmung von überzogenen Mietpreissteigerungen bei der Wiedervermietung auch zügig umzusetzen. Es kann nicht sein, dass Mieter in bestimmten Regionen nicht mehr umziehen können, weil sie Angst haben, keine bezahlbare Wohnung mehr zu finden.“

Der DMB NRW geht davon aus, dass für Mieterhöhungsverlangen, die mit der Zustimmung durch den Mieter erst nach dem 01. Juni wirksam werden, bereits die gesenkte Kappungsgrenze von 15% gilt.

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