Zweckbindung der Mittel erforderlich

„Wir begrüßen die geplante Aufstockung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau ab 2023 um rund fünfzig Prozent“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2023 und des Finanzplans 2022 bis 2026, wonach für den Zeitraum von 2022 bis 2026 insgesamt 14,5 Mrd. Euro Finanzhilfen für die Länder als Programmmittel für den Ausbau des klimagerechten sozialen Wohnungsbaus eingeplant sind, 2 Mrd. Euro für 2022 und rund 3 Mrd. Euro pro Jahr ab 2023.

„Der Mangel an Sozialwohnungen ist eklatant. Dass die Regierung nun mehr Mittel zur Verfügung stellen will, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eins muss dennoch klar sein: Auch drei Milliarden Euro Förderung pro Jahr werden nicht reichen, um das von der Bundesregierung selbstgesteckte Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, wovon 100.000 öffentlich geförderte Wohnung sein sollen, zu erreichen“, erklärt Siebenkotten. Zudem muss aus Sicht des Deutschen Mieterbundes sichergestellt werden, dass die Mittel von den Ländern auch tatsächlich für den Bau mietpreisgebundener Wohnungen verwendet werden.

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