• Keine echte Stärkung des Wohngeldes

  • Geplante Reform bleibt in Ansätzen stecken

„Wir begrüßen die mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung des Wohngeldes vorgesehenen Verbesserungen. Sie sind vier Jahre nach der letzten Wohngeldreform überfällig“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der Verbändeanhörung im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. „Allerdings ist mit dem vorliegenden Referentenentwurf keine Stärkung des Wohngeldes verbunden. Letztlich wird nur angestrebt, die Entlastungswirkung des Wohngeldes - Stand 2016 - wiederherzustellen. Die Zahl der Wohngeldempfänger wird sich gegenüber 2016 nicht erhöhen. Kompensiert werden lediglich die systembedingte Verringerung der Wohngeldhaushalte und die zwischenzeitlich gesunkene Leistungsfähigkeit dieses staatlichen Zuschusses zum Wohnen. Die geplante Wohngeldreform bleibt in Ansätzen stecken, die Schwachpunkte des Gesetzes bleiben bestehen.“

Forderungen des Deutschen Mieterbundes:

  • Wohngeldleistungen müssen regelmäßig angepasst, am besten indexiert werden, zum Beispiel durch eine Anbindung an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Wohngeldanpassungen müssen gesetzlich garantiert werden, dürfen nicht länger von Koalitionsabsprachen und Kassenlage abhängen.
  • Bei den Wohnkosten müssen die Heizkosten mitberücksichtigt werden. Zurzeit ist allein die Kaltmiete entscheidend.
  • Die seit Jahren diskutierte Klimakomponente beim Wohngeld muss endlich eingeführt werden, damit die deutlich höheren Mieten für energetisch sanierte Wohnungen angemessen bezuschusst werden.
  • Grundlage für die Berechnung der Mieten muss die ortsübliche Vergleichsmiete sein, nicht nur die durchschnittliche Miete der Wohngeldempfänger vor Ort.
  • Die Mietenstufen und damit die Miethöchstbeträge, die festlegen, bis zu welcher Miethöhe Wohngeld berechnet wird, dürfen nur dann sinken, wenn vor Ort die Mieten tatsächlich zurückgehen.

Positiv ist, dass die jetzige Wohngeldreform zahlreiche Gemeinden in höhere Mietenstufen eingruppiert, die Miethöchstbeträge zwischen 8,2 und 10,2 Prozent anhebt und eine neue Mietenstufe VII für extrem teure Wohnorte einführt. Allerdings werden - letztlich aus statistischen Gründen - rund 150 Gemeinden in eine niedrigere Mietenstufe eingeordnet. Die dort wohnenden Mieter profitieren nicht von der Wohngeldreform, unter Umständen sinkt ihr Anspruch sogar.

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