Mieterbund begrüßt Entlastung für wohnungssuchende Mieter

„Die erste Etappe der im Koalitionsvertrag angekündigten und notwendigen Mietrechtsänderungen ist erreicht. Mit der jetzt endgültig beschlossenen Mietpreisbremse und der Umsetzung des Bestellerprinzips im Maklerrecht werden Forderungen des Deutschen Mieterbundes umgesetzt“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den heutigen Beschluss des Bundesrates. Gleichzeitig mahnte er Vermieterverbände und ihnen nahestehende Institute zu „verbaler Abrüstung“ und mehr Gelassenheit. „Investitionen in den Wohnungsneubau oder Modernisierungen des Wohnungsbestandes werden durch die gesetzlichen Neuregelungen überhaupt nicht berührt. Die weiter wachsende Zahl an Wohnungsbaugenehmigungen zeigt deutlich, dass Investoren davon ausgehen, dass sich auch mit Mietpreisbremse nach wie vor gutes Geld mit Wohnungen verdienen lässt.“

Von der Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip im Maklerrecht werden in erster Linie wohnungssuchende Mieter profitieren. Denjenigen, die aus beruflichen Gründen oder wegen ihrer Ausbildung umziehen, oder jungen Familien, die eine gemeinsame Wohnung beziehen wollen und einen neuen Mietvertrag abschießen müssen, helfen die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip. Künftig darf beim Abschluss des Mietvertrages die Miete nur noch 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Alternativ darf der Vermieter auch die – eventuell höhere – Miete aus dem letzten Mietverhältnis weiter fordern.

Konsequenz des Bestellerprinzips wird sein, dass künftig im Regelfall der Vermieter den von ihm eingeschalteten Makler zahlen muss. Das Bestellerprinzip gewährleistet, dass Mieter nur dann den Makler selbst zahlen müssen, wenn sie ihn schriftlich bzw. in Textform beauftragt haben und der Makler nur aufgrund dieses Auftrags für sie eine Wohnung sucht.

Siebenkotten: „Jetzt sind die Bundesländer am Zug. Sie müssen schnellstmöglich Verordnungen erlassen und Städte und Gemeinden bestimmen, in denen aufgrund einer festgestellten Wohnungsmangellage die Mietpreisbremse gelten soll. In Berlin liegt die Verordnung schon in der Schublade. Aber auch auf Seiten der Bundesregierung besteht noch Handlungsbedarf. Wir unterstützen die heutige Forderung des Bundesrates, Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz praxistauglich auszugestalten, damit Mietpreisüberhöhungen wirksam geahndet werden können.“

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