Mieterbund fordert Kehrtwende und Korrekturen

„Angesichts drastisch steigender Mieten und einer Wohnkostenbelastung auf Rekordniveau brauchen wir Mietrechtsverbesserungen und keine Verschlechterungen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen schaffen das Mietminderungsrecht zeitlich befristet ab und weichen den gesetzlichen Kündigungsschutz auf. Die Rechtsposition der Mieter wird hierdurch ernsthaft geschwächt“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das von der Bundesregierung beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz, das am 12. Dezember im Rechtsausschuss beraten und am 13. Dezember im Bundestag in zweiter und dritter Lesung behandelt wird. „Nach der Fundamentalkritik unabhängiger Sachverständiger am 15. Oktober im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages haben wir erwartet, dass dieses Gesetzesvorhaben gestoppt bzw. zumindest entscheidend korrigiert wird und Verbesserungen für Mieter eingeführt werden. Das aber ist bis heute nicht passiert.“

Ein kurzfristig vorgelegter Änderungsantrag der CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktionen sieht vor allem redaktionelle Korrekturen vor. Daneben wird klargestellt, dass Mieterhöhungen nach energetischer Modernisierung voraussetzen, dass Endenergie – also letztlich Heizkosten – eingespart werden können. Außerdem sollen Mieter darüber informiert werden, dass sie sich nur einen Monat lang auf Härtegründe gegenüber den geplanten Baumaßnahmen berufen können.

„Das sind pure Selbstverständlichkeiten, aber keine substanziellen Änderungen an diesem Mietrechtsänderungsgesetz“, erklärte Siebenkotten. „Wir fordern, dass der Bundestag das Recht zur Mietminderung nicht aushebelt und Wohnungsräumungen aufgrund einstweiliger Verfügungen nicht zulässt. Tatsächlich sind Regelungen zur Begrenzung der Neuvertragsmiete notwendig, sie sollte höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Daneben sollten künftig in die örtlichen Mietspiegel die Vertragsabschlüsse aller Mietverhältnisse einfließen, die Kappungsgrenze auf 15 Prozent in vier Jahren zu senken, beim Maklerrecht muss das Bestellerprinzip realisiert werden, und nach energetischen Modernisierungen sollten Mieter nur insoweit zur Zahlung von Mieterhöhungen verpflichtet werden, als sie tatsächlich auch Heizkosten einsparen.“

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