• Jetzt Weichen stellen für zusätzlich 150.000 neue und bezahlbare Wohnungen

  • Kurzfristige Maßnahmen zur Wohnungsversorgung der Flüchtlinge notwendig

  • Beschlagnahme ist Option – Kündigung unzulässig

„Die Bundes- und Landespolitik hat die sich seit Jahren abzeichnenden Wohnungsengpässe und Wohnungsnöte ignoriert und verschlafen. Schon heute fehlen 800.000 Wohnungen, insbesondere in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten. Um die wachsende Nachfrage, die sich jetzt aufgrund hoher Zuwanderungs- und Flüchtlingszahlen zuspitzt, zu befriedigen, müssen pro Jahr mindestens 400.000 Wohnungen neu gebaut werden – 150.000 mehr, als zurzeit fertiggestellt werden“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Rahmen eines Fachgesprächs „Herausforderungen des verstärkten Zuzugs von Flüchtlingen für die Stadtentwicklung und den Städtebau“ im Bauausschuss des Deutschen Bundestages.

„Zusätzlich sind jetzt kurzfristig greifende Maßnahmen zur Wohnungsversorgung der Flüchtlinge notwendig. Die Beschlagnahme leerstehender Gewerberäume, längerfristig leerstehenden Wohnraums oder zweckentfremdeter Wohnungen ist eine Möglichkeit. Die Kündigung bestehender Mietverträge durch Kommunen oder städtische Unternehmen lehnen wir strikt ab. Sie ist aus unserer Sicht rechtlich unzulässig, politisch falsch und spielt Nachfragegruppen gegeneinander aus, statt Wohnungsprobleme zu lösen.“

Wohnungsneubau

Deutschland schiebt seit Jahren ein wachsendes Wohnungsdefizit vor sich her, das jetzt auf rund 800.000 Wohnungen angewachsen ist. Der jährliche Neubau von zuletzt 250.000 bis 260.000 Wohnungen reicht nicht aus, die wachsende Nachfrage – jetzt verstärkt durch hohe Zuwanderungs- und Flüchtlingszahlen – zu befriedigen, geschweige denn das Wohnungsdefizit abzubauen.

„Wir fordern, dass jährlich mindestens 400.000 Wohnungen neu gebaut werden müssen, davon etwa 150.000 bezahlbare Wohnungen, das heißt Sozialmietwohnungen und durch Steuervergünstigungen geförderte Wohnungen“, sagte der Mieterbund-Direktor.

Positiv sei, dass die Bundesregierung jetzt neben den bisherigen Kompensationszahlungen in Höhe von 518 Millionen Euro an die Länder noch einmal zusätzlich 500 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellen wolle. Das sei ein erster wichtiger Schritt, aber bei weitem noch nicht ausreichend.

„Sicherzustellen ist, dass die Länder die Finanzmittel des Bundes zweckgebunden für den Bau von Sozialwohnungen einsetzen, dass sie mindestens in gleicher Größenordnung eigene Finanzmittel zur Verfügung stellen. Geschieht dies nicht, muss auch über die Aufteilung der Fördermittel nachgedacht werden“, erklärte Lukas Siebenkotten.

Um zusätzliche Anreize für den Wohnungsneubau zu schaffen, müssen die längst überholten linearen Abschreibungssätze von 2 Prozent auf realistische 3 Prozent angehoben werden. Degressive Abschreibungssätze in Regionen mit erhöhtem Wohnungsbedarf bzw. eine Sonderabschreibung für Wohnungen mit Sozialbindungen sind nach Vorstellungen des Deutschen Mieterbundes außerdem einzuführen.

Kurzfristige Maßnahmen

Die Ankurbelung des Wohnungsneubaus und die Schaffung neuer, bezahlbarer Wohnungen sind zwingend erforderlich, werden aber nur mittelfristig Wirkung zeigen. Kurzfristig sind weitere Maßnahmen erforderlich, um allen in Deutschland lebenden Menschen - insbesondere auch Zuwanderern und Flüchtlingen - feste, beheizte und genügend große Wohnungen zu verschaffen.

Lukas Siebenkotten: „Leerstehende Gewerbeimmobilien oder leerstehender Wohnraum müssen genutzt und von den Kommunen angemietet werden. Die Beschlagnahme leerstehender Immobilien muss möglich sein und kann unumgänglich werden. Auch zweckentfremdete Wohnungen, zum Beispiel als Ferienwohnungen, müssen dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden, sollten ebenfalls notfalls beschlagnahmt werden. Letztlich muss sämtlicher vorhandener Wohnraum in Gebieten mit Nachfrageüberhang unter Einbeziehung der Umlandgemeinden mobilisiert werden. Hierzu notwendige Stärkungen der Infrastruktur des Umlandes, zum Beispiel verbesserte Verkehrsanbindungen, haben zu erfolgen.

Neben dem „klassischen“ Wohnungsneubau nach geltenden und aktuellen Standards muss nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes auch geprüft werden, ob künftig für eine begrenzte Nutzungsdauer Einfach- oder so genannte Modulhäuser mit verkürzten Genehmigungszeiten und ggf. weniger strengen Auflagen und Standards gebaut werden können.

„Unakzeptabel und unzulässig sind dagegen Kündigungen von Gewerberäumen oder Mietwohnungen der kommunalen Wohnungsunternehmen, um die gekündigte Wohnung Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Städte dürfen ihrer Verpflichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht dadurch nachkommen, dass sie reguläre Mietverhältnisse aufkündigen“, sagte der Mieterbund-Direktor. „Der bloße Austausch einer Mietpartei gegen eine andere Mietpartei kann im juristischen Sinn kein berechtigtes Interesse rechtfertigen, das für die Kündigung notwendig wäre.“

Anderenfalls, so Lukas Siebenkotten, müssten ausgerechnet die Mieter, die in kommunalen Wohnungen leben, immer damit rechnen, es könnte Mieter geben, die noch dringenderen Wohnungsbedarf haben als sie selbst. Konkurrenzkämpfe um städtische Wohnungen und die Gefahr daraus resultierender sozialer Spannungen müssen verhindert werden, sie dürfen auch nicht indirekt politisch geschürt werden.

Soweit Städte und Gemeinden auf dem „freien Markt“ Wohnungen anmieten, um Flüchtlinge unterzubringen, sind Marktmieten zu zahlen, aber keine weit überhöhten Mieten“, forderte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

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