Dehoga und Mietervereine fordern Ministerin Ina Scharrenbach zur direkten Umsetzung auf

In einem gemeinsamen Schreiben an NRW-Ministerin Ina Scharrenbach haben die Dehoga Nordrhein, der DMB NRW und die Mietervereine Aachen, Bonn, Düsseldorf und Köln dazu aufgerufen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reduzierung der Kurzzeitvermietung von Wohnraum auf acht Wochen direkt umzusetzen.

Bereits im Jahr 2019 hatten die Verbände gemeinsam die Registrierungsverpflichtung von Vermietern auf Online-Plattformen wie AirBnB gefordert sowie eine Reduzierung der Vermietungsdauer. Im Rahmen des Wohnraumstärkungsgesetzes wurde die Registrierungsverpflichtung für Vermieter umgesetzt.

Im Koalitionsvertrag findet sich nunmehr die erweiterte Forderung der Begrenzung einer Vermietung auf einen Zeitraum von acht Wochen im Jahr.

Patrick Rothkopf, Präsident des DEHOGA Nordrhein sagte: "Mit großem Interesse haben wir dem aktuell ausgehandelten Koalitionsvertrag entnommen, dass die neue NRW Regierung plant, den Zeitraum für die Anmeldung bei Kurzzeitvermietung auf acht Wochen jährlich zu reduzieren. Das ist ein wichtiges Signal an die Hotellerie, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie stark betroffen ist. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Geschäftsreisenden."

Der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes NRW, Hans-Jochem Witzke erklärt dazu: „Damit wird auch Vermieterinnen und Vermietern gegenüber gezeigt, dass den angespannten Wohnungsmärkten auf diese Weise nicht zusätzlich Wohnungen entzogen werden dürfen. Zugleich sollte die ebenfalls im Koalitionsvertrag enthaltende Erweiterung der Gebietskulisse erfolgen, die Probleme bestehen in mehr als den bisherigen 18 Kommunen der Mieterschutzverordnung.“

Die Vertreter der Dehoga und der Mietervereine fordern die zuständige Ministerin in ihrem Schreiben auf, das Wohnraumstärkungsgesetz kurzfristig zu überarbeiten und das Thema der Senkung auf acht Wochen bei Anmeldung einer Kurzzeitvermietung rasch umzusetzen.

Dies kann ein starkes Signal und Hoffnung für die ortsansässige Hotellerie und eine – wenn auch überschaubare – Entlastung der regionalen Wohnungsmärkte bedeuten.

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