Mieterbund erwartet Umsetzung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag

„Die Koalition hält Wort und packt jetzt die zweite Tranche der angekündigten Mietrechtsänderungen an. Wir gehen davon aus, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mietrechtsverbesserungen von CDU/CSU und SPD voll inhaltlich umgesetzt und nicht verwässert werden“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten. Ankündigungen des SPD-Rechtsexperten Dirk Wiese in der Saarbrücker Zeitung, die Koalition schnüre ein zweites Mietrechtspaket, voraussichtlich im Herbst werde ein entsprechender Referentenentwurf vorgelegt. „Gut, dass die Koalition beim Thema Mietrechtsänderungen am Ball bleibt. Wir hoffen, dass die Umsetzung der zweiten Mietrechtstranche jetzt zügig geschieht und nicht durch unnötige Streitereien der Parteien verzögert wird“, so Siebenkotten.

Im Rahmen des zweiten Mietrechtspakets soll die Erstellung des Mietspiegels reformiert und die Modernisierungsumlage abgesenkt werden. Maßgeblich, beispielsweise für die Berechnung der Nebenkosten, soll die tatsächliche Wohnfläche sein und ein Sachkundenachweis für Makler soll eingeführt werden.

Siebenkotten: „Diese Themen diskutieren wir schon seit Jahren. Jetzt müssen die Probleme unter Berücksichtigung der Koalitionsvereinbarungen endlich gelöst werden“, und das bedeutet folgendes.

Ortsübliche Vergleichsmiete: Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die ortsübliche Vergleichsmiete müsse auf eine breitere Basis gestellt werden. Siebenkotten: „Bei der Vergleichsmiete müssen alle Vertragsabschlüsse zumindest die der letzten 10 Jahre berücksichtigt werden und nicht nur die teuren, vielfach überzogenen Vertragsvereinbarungen der letzten 4 Jahre.“

Daneben soll die Rolle des Mietspiegels im Mieterhöhungsrecht gestärkt werden. Klare Regeln über die Aufstellung und den Inhalt von Mietspiegeln sind notwendig. Siebenkotten: „Wir fordern die obligatorische Einführung von Mietspiegeln in allen großen Städten. Daneben sind einheitliche Kriterien für das Aufstellen von Mietspiegeln notwendig. Fragen der Lage, Ausstattung, des energetischen Zustandes und welche statistischen Anforderungen einzuhalten sind, sind rechtssicher zu klären.“

Mieterhöhungen nach energetischer Modernisierung sollen laut Koalitionsvertrag spürbar begrenzt werden. Zurzeit können Vermieter 11 Prozent der Modernisierungskosten zeitlich unbefristet auf die Jahresmiete aufschlagen. Laut Koalitionsvertrag soll die Umlage von 11 auf 10 Prozent reduziert und auf die Dauer der Amortisationszeit der Modernisierungsmaßnahme begrenzt werden. Siebenkotten: „Ziel muss es sein, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Mieterhöhungsspielräume nach Modernisierung deutlich einzugrenzen. Soweit das Abstellen auf Amortisationszeiten rechtlich kompliziert ist, können wir uns alternativ vorstellen, die derzeitige 11-prozentige Modernisierungsumlage auf 6 Prozent abzusenken und gleichzeitig einen Höchst-betrag für Modernisierungsmieterhöhungen festzulegen. Letztlich muss aber die Regelung der Modernisierungsumlage gestrichen werden, muss sich die energetische Verbesserung als mietsteigerndes Merkmal im Mietspiegel abbilden lassen.“

Wohnfläche: Die wirkliche Wohnfläche und nicht die hiervon mitunter abweichende im Mietvertrag genannte Wohnfläche soll künftig entscheidend sein. Bisher erlaubt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Toleranzen von 10 Prozent. Siebenkotten:„Die tatsächliche Wohnfläche muss maßgeblich sein, das gilt bei Betriebskostenabrechnung, das gilt aber genauso bei Mieterhöhungen bzw. der Festsetzung der Miete bei Vertragsabschluss.“

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes sollten in der zweiten Mietrechtstranche noch weitere Themen berücksichtigt werden: So muss die Vorschrift des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) so korrigiert werden, dass eine Mietpreisüberhöhung wieder geahndet werden kann. Die Rechtsfolgen einer Kündigung mit gesetzlicher Frist wegen Zahlungsverzugs sollen den Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung angeglichen werden und auch bei Eigenbedarf und Mietminderung bei energetischer Gebäudesanierung sind Korrekturen erforderlich.

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