Kann ich einen externen Anwalt mit meiner außergerichtlichen Vertretung beauftragen und über den Gruppen-Rechtsschutz abrechnen lassen?
Das ist nicht möglich und auch nicht notwendig. Für Mitglieder übernimmt der Deutsche Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. die außergerichtliche Wahrnehmung der Interessen in Mietangelegenheiten. Die optionale Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung greift nur für die gerichtliche Vertretung durch einen Anwalt. Sollten Sie dennoch einen externen Anwalt zusätzlich mit Ihrer außergerichtlichen Vertretung beauftragen, müssten Sie die entstehenden Kosten selbst tragen.
Beauftragen Sie daher nie einen externen Anwalt mit Ihrer Vertretung, ohne zuvor Rücksprache mit uns genommen zu haben. Dies gilt auch im Prozessfall, denn die Rechtsschutz-Versicherung, falls Sie diese mit beantragt haben, sichert Sie im Rahmen einer Gruppen-Versicherung ab. Aus diesem Grund kann nur der DMB Siegerland und Umgebung e.V. als Versicherungsnehmer eine Deckungsanfrage für Sie stellen.