Wann werden die Beiträge von meinem Konto abgebucht?
Wenn Sie den Aufnahmeantrag gestellt haben, wird kurz darauf ein voller Jahresbeitrag zuzüglich einmaliger Aufnahmegebühr abgebucht. Kosten für gewünschte Zusatzoptionen, wie etwa Gruppen-Rechtsschutz, werden immer gemeinsam mit dem Vereinsbeitrag gebucht.
Zu Anfang des auf Ihren Beitritt folgenden Kalenderjahres wird dann der Restbeitrag für diejenigen Monate gebucht, die mit der Zahlung bei Beginn Ihrer Mitgliedschaft noch nicht abgedeckt waren (Sind Sie zum Beispiel im September Mitglied geworden, fehlt nach Ihrer ersten Jahresbeitrags-Zahlung für das zweite Kalenderjahr noch der Beitrag für die Monate Oktober bis Dezember).
In den darauf folgenden Mitgliedsjahren wird dann immer zu Jahresbeginn ein voller Jahresbeitrag nebst Kosten für Zusatzoptionen abgebucht.