Ab wann greift meine Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung?
Im Unterschied zu allen vereinseigenen Leistungen, wie außergerichtlicher Beratung und Vertretung in Mietangelegenheiten, besteht bei der zusätzlichen Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung für gerichtliche Auseinandersetzungen eine Wartezeit von 3 Monaten ab Beginn Ihrer Versicherungszeit. Die Versicherungszeit beginnt immer am 1. des Monats, der auf den Vereinseintritt folgt, sofern Sie den Rechtsschutz als zusätzliche Option ausgewählt haben.
Werden Sie beispielsweise im Monat Juni Vereinsmitglied, beginnt die Versicherungszeit für den Gruppen-Rechtsschutz am folgenden 1. Juli. Die 3-monatige Wartezeit ist in diesem Fall am folgenden 1. Oktober abgelaufen.
Der Rechtsschutz greift nur für Schadenfälle die nach Ablauf der Wartezeit eintreten. Maßgeblich ist hier nicht ein Prozessbeginn oder die Zustellung einer Klage. Der Schadenfall tritt immer mit dem ersten schadensauslösenden Ereignis oder dem ersten tatsächlichen oder behaupteten Rechtsverstoß ein.
Auch, da die Rechtsschutz-Versicherung somit nicht rückwirkend einteten kann, ist eine Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. bereits sinnvoll, bevor sich Probleme mit dem Mietverhältnis ergeben.