• Gesetzliche Maßnahmen gegen Wärmemessdienstfirmen empfohlen

  • Mieterbund begrüßt Abschlussbericht und fordert weitere gesetzliche Maßnahmen

„Wir begrüßen den jetzt vorgelegten Abschlussbericht des Bundeskartellamtes, der sich mit der marktbeherrschenden Stellung weniger Wärmemessdienstfirmen bei der verbrauchsabhängigen Heizkosten- und Warmwasserkostenabrechnung und der geringen Preissensibilität der Vermieter beschäftigt. Die Beschreibungen und Analysen des Bundeskartellamtes sind zutreffend. Die Vorschläge für notwendige Gesetzesänderungen sind folgerichtig, gehen uns aber nicht weit genug“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten heute in Berlin. „Preissensibilität bei Vermietern und Wettbewerb auf dem Markt der Ablesefirmen lässt sich nur erreichen, wenn der Vermieter als Auftraggeber der Abrechnungsfirmen auch die Kosten tragen muss.“

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner Sektoruntersuchung Submetering festgestellt, dass der Markt für Ablesedienste von Heiz- und Wasserkosten hoch konzentriert ist und von wenigen großen Unternehmen beherrscht wird. Auf die beiden Marktführer Techem und Ista entfallen über 50 % des Gesamtmarktvolumens und auf die größten fünf Anbieter entfallen insgesamt über 70 %. Das Bundeskartellamt spricht von erheblichen Anhaltspunkten für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols. Eine Reihe von Strukturmerkmalen und auch bestimmte Verhaltensweisen der Wärmemessdienstfirmen erschweren einen Anbieterwechsel und sind geeignet, den Wettbewerb zwischen den Wärmemessdienstfirmen zu begrenzen. Als Grundproblem nennt das Bundeskartellamt, dass die Kosten für das Ablesen in der Regel vom Mieter getragen werden, die Auswahl und die Beauftragung des Ablesedienstes hingegen der Vermieter trifft. Dessen „Preissensibilität“ sei aber nur schwach ausgeprägt.

Siebenkotten: „Schwach ausgeprägte Preissensibilität heißt, der Vermieter beauftragt eine Wärmemessdienstfirma. Die Kosten, die diese Firma in Rechnung stellt, sind für ihn nicht entscheidend, er legt sie im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf seine Mieter um. Diese gesetzliche Ausnahmeregelung, wonach bei Heizkostenabrechnungen auch Verwaltungskosten auf Mieter abgewälzt werden dürfen, muss korrigiert werden. Dann haben wir automatisch Wettbewerb und geringere Kosten bei den Abrechnungsfirmen.“

Das Bundeskartellamt spricht dieses Problem an, schlägt aber keine konkrete Regelung vor. Stattdessen fordert das Bundeskartellamt folgende Maßnahmen:

  • Die Förderung der Interoperabilität von Zählern,
  • eine Vereinheitlichung der Eichfristen und Nutzungsdauern der Zähler,
  • eine verbesserte Transparenz für die Wohnungsmieter durch Informationsrechte und Ausschreibungspflichten.

Sonderkonditionen und Mitglieder-Rabatte bei

und weiteren Partnern des DMB Siegerland und Umgebung e.V..

Verbraucherschutz benötigt?

Besuchen Sie die Verbraucherzentrale in Siegen.

Seite durchsuchen

Sonderkonditionen und Mitglieder-Rabatte bei

und weiteren Partnern des DMB Siegerland und Umgebung e.V..

Darf das so? - Infos gibt es bei uns!

Mieterführerschein!

Unser Leitfaden hilft den Traum von der ersten eigenen Wohnung zu verwirklichen und unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden.

Mieterführerschein

Energiekosten sparen?

Senken Sie den unnötigen Ausstoß von Treibhausgasen und entlasten Sie dadurch Ihren Geldbeutel - mit den kostenlosen Energiespar-Checks von co2online.

Zu den OnlineChecks...

nach oben