Überforderung von Mieter bei Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch mietrechtliche Reformen vermeiden

„Die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes hätte nach aktuellem Stand eine finanzielle Überforderung für den Großteil der Mieterinnen und Mieter zur Folge, da hohe Mietsteigerungen auf sie zukommen würden“, warnt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Melanie Weber-Moritz. „Der Gesetzgebungsprozess muss daher unbedingt durch mietrechtliche Reformen begleitet werden, um das Gesetz sozialverträglich zu gestalten.“

Nach aktuellem Recht können Vermieter nach einer Modernisierung die jährliche Grundmiete bei Einhaltung von Kappungsgrenzen von 2 bzw. 3 Euro pro Quadratmeter um acht Prozent der aufgewendeten Investitionskosten dauerhaft erhöhen - dazu gehört auch der Heizungsaustausch. Grundsätzlich können Mieter gegenüber den Vermietern zwar geltend machen, dass die angekündigte Mieterhöhung eine wirtschaftliche Härte für sie darstellen würde. Dieser Einwand greift allerdings nicht, wenn – wie beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgesehen - die Vermieter gesetzlich zur Modernisierung verpflichtet sind. In einem solchen Fall ist der wirtschaftliche Härteeinwand für die Mieter gesetzlich ausgeschlossen. Auch werden mietsenkende Fördermittel für die Sanierung der Heizung von Vermietern bisher kaum in Anspruch genommen. Hintergrund ist, dass die Inanspruchnahme von Fördermitteln für Vermieter bislang nicht von Vorteil ist, da sie diese von den auf die Mieter umlegbaren Kosten abziehen müssen. Nehmen sie keine Fördermittel in Anspruch, können sie hingegen die Kosten der Sanierung vollständig auf die Mieter umlegen und die Miete dauerhaft um acht Prozent der Investitionssumme bei Einhaltung der vorgegebenen Kappungsgrenzen erhöhen. Viele Vermieter machen sich daher erst gar nicht die Mühe der Antragsstellung auf Fördermittel.

„Mieterinnen und Mieter haben aktuell keine Chance, sich gegen Mieterhöhungen, die sie wirtschaftlich überfordern, zu wehren oder von ihrem Vermieter die Inanspruchnahme von mietsenkenden Fördermitteln zu verlangen“, so Weber-Moritz. „Die zügige energetische Sanierung des Gebäudebestandes ist ausgesprochen wichtig. Aber sie darf keinesfalls dazu führen, dass Mieterinnen und Mieter finanziell überfordert werden, weil der Gesetzgeber es versäumt hat, Mieterinteressen ausreichend zu berücksichtigen.“

Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ist die Möglichkeit der Modernisierungsmieterhöhung abzuschaffen und bspw. im Rahmen einer Teilwarmmiete aufzulösen. Zumindest muss jedoch die Mieterhöhungsumlage auf vier Prozent der Kosten gesenkt und bei höchstens 1,50 Euro pro Quadratmeter gekappt werden. Zudem müssen konkrete Anforderungen an die energetische Qualität der Maßnahme geknüpft und die Antragsstellung auf mietsenkende Fördermittel berücksichtigt werden.

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