Mieterbund kritisiert BGH-Entscheidung

Auch bei hohen Wohnungsleerständen im Haus müssen die Kosten für Warmwasser (und für Heizung) verbrauchsabhängig nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Lediglich in Einzelfällen ist aus dem Prinzip von Treu und Glauben eine Kürzung des Vermieteranspruchs aus der Betriebskostenabrechnung möglich, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 9/14).

Der Deutsche Mieterbund kritisiert das Urteil:

„Stehen in einem Haus mit 28 Wohnungen 75 bis 90 Prozent der Wohnungen leer, macht eine Verbrauchsabrechnung keinen Sinn. Die ist weder gerecht, noch werden Anreize für den sparsamen Umgang mit Warmwasser oder Heizenergie gesetzt. Hier müssen die Kosten für Heizung und Warmwasser nach Wohnfläche verteilt und alle Wohnungen im Haus mit in die Abrechnung einbezogen werden“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. „Ich frage mich, wann der BGH die Ergebnisse einer Verbrauchsabrechnung korrigieren will, wenn nicht hier.“

Hier ging es um ein Mehrfamilienhaus, das vom Vermieter „leergewohnt“ werden sollte, um es abzureißen. Von den 28 Wohnungen im Haus waren 2 (so der Mieter) bzw. 7 (so der Vermieter) noch bewohnt. Insgesamt fielen 7.848,61 Euro Warmwasserkosten an. 50 Prozent der Kosten verteilte der Vermieter nach Wohnfläche. Auf die 47,46 Quadratmeter große Mieterwohnung entfielen so 131,02 Euro. 50 Prozent der Warmwasserkosten wurden – so, wie es die Heizkostenverordnung vorschreibt – nach Verbrauch abgerechnet. Der Kostenanteil für die 47,46 Quadratmeter große Mieterwohnung betrug 1.195,06 Euro. Der Vermieter reduzierte den Betrag im Nachhinein auf 597,53 Euro. Diese Korrektur hielt der Bundesgerichtshof offensichtlich für ausreichend. Die Karlsruher Richter betonten, auch bei einem derart hohen Leerstand müsse verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Lediglich wenn die Verbrauchsabrechnung in Einzelfällen zu derartigen Verwerfungen führt, dass eine angemessene und gerecht empfundene Kostenverteilung nicht mehr gegeben ist, könne eine Kürzung des Vermieteranspruchs gerechtfertigt sein. Da der Vermieter hier aber schon den für den Mieter günstigsten Verteilerschlüssen (50 : 50) gewählt hatte und er auf die Hälfte der verbrauchsabhängigen Kosten verzichtete, sei eine weitere Korrektur nicht erforderlich.

Siebenkotten: „Die Mieter, die wie hier rund 1,30 Euro pro Quadratmeter und Monat nur für Warmwasser zahlen müssen, empfinden die Abrechnung weder als angemessen noch als gerecht. Die Ansicht des BGH, dass Mieter leerstandsbedingte Mehrkosten der Heizungsanlage zahlen müssen, ist aus meiner Sicht falsch.“

Sonderkonditionen und Mitglieder-Rabatte bei

und weiteren Partnern des DMB Siegerland und Umgebung e.V..

Verbraucherschutz benötigt?

Besuchen Sie die Verbraucherzentrale in Siegen.

Seite durchsuchen

Sonderkonditionen und Mitglieder-Rabatte bei

und weiteren Partnern des DMB Siegerland und Umgebung e.V..

Darf das so? - Infos gibt es bei uns!

Mieterführerschein!

Unser Leitfaden hilft den Traum von der ersten eigenen Wohnung zu verwirklichen und unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden.

Mieterführerschein

Energiekosten sparen?

Senken Sie den unnötigen Ausstoß von Treibhausgasen und entlasten Sie dadurch Ihren Geldbeutel - mit den kostenlosen Energiespar-Checks von co2online.

Zu den OnlineChecks...

nach oben