Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

Pläne für spärliche Härtefallhilfen für Mieterinnen und Mieter jedoch kritikwürdig

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den heute im Bundestag in 1. Lesung debattierten Gesetzesentwurf für die Gaspreisbremse: „Der entscheidende Gesetzesabschnitt zur Weitergabe der geplanten Entlastungen bei Mietverhältnissen ist trotz einiger weniger Ausnahmen akzeptabel, da Vermieter im Regelfall die Abschläge ihrer Mieter ab 1. März anpassen müssen“, sagt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. „Unsere Forderung, wonach Mieterinnen und Mieter gegenüber anderen Verbrauchergruppen auf keinen Fall gesetzlich benachteiligt werden dürfen, sehen wir damit als erfüllt an“, lobt Siebenkotten.

Wie wirkt die sogenannte Dezemberhilfe für Mieter?

Mit der im November von der Bundesregierung beschlossenen sogenannten Dezemberhilfe, oft auch Einmalzahlung Wärme bezeichnet, wird eine einmalige Entlastung bei den Kosten für Erdgas und Fernwärme gewährt. Die Entlastung, die ab einem Jahreseinkommen von 72.000 Euro versteuert werden muss, erreicht Mieter auf unterschiedliche Weise. Viele Mieterinnen und Mieter fragen sich derzeit, was diese Hilfe für sie konkret bedeutet. Der Deutsche Mieterbund gibt Antworten auf diese Fragen.

Gesetzesentwurf zur Gaspreisbremse für Mieterinnen und Mieter aber unzureichend

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt, dass die Gaspreisbremse schon ab Januar rückwirkend wirken soll, kritisiert aber den heute in die Verbändeabstimmung gegebenen Gesetzesentwurf für die Gas- und Strompreisbremse als unzureichend: „Der entscheidende Gesetzesabschnitt zur Weitergabe der geplanten Entlastungen bei Mietverhältnissen ist entgegen vieler Medienberichte nach wie vor Gegenstand der Ressortabstimmung, demnach ist völlig offen, ob sich die Abschläge der Mieter ab März 2023 auch reduzieren und ob die Entlastungswirkung 2023 in Mietverhältnissen überhaupt ankommt“, sagt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz. „Mieterinnen und Mieter dürfen auf keinen Fall gesetzlich benachteiligt werden, alles andere als eine Gleichstellung der Mieterinnen und Mieter gegenüber anderen Verbrauchergruppen ist inakzeptabel“, fordert Weber-Moritz.

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