Mieterbund NRW begrüßt Begrenzung von Mieten für bestehende Mietverhältnisse und fordert entsprechende Regelung für die Wiedervermietung von Wohnraum

„Insbesondere in den großen Städten der Rheinschiene hat aufgrund steigender Mietpreise in den letzten Jahren bereits eine Verdrängung der Menschen in unteren und auch mittleren Einkommensgruppen stattgefunden. Deshalb begrüßen wir die Entscheidung der Landesregierung in 59 Städten die sogenannte Kappungsgrenze umzusetzen, wonach in angespannten Wohnungsmärkten bei bestehenden Mietverhältnissen die Kaltmieten nur noch um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden dürfen, statt, wie bisher, flächendeckend um 20%“, erklärte Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW.

Aber auch für Wiedervermietungsmieten sieht der Deutsche Mieterbund Handlungsbedarf. Hierzu noch einmal Bernhard von Grünberg: „Es kann nicht sein, dass bei der Wiedervermietung von Wohnungen Preissteigerungen von bis zu 40% Prozent keine Seltenheit mehr sind. Da es an dieser Stelle derzeit keine ausreichende rechtliche Begrenzung zugunsten der Mieterinnen und Mieter gibt, fordern wir, dass die Landesregierung, die bei der Begrenzung von bestehenden Mietverhältnissen gewonnenen Daten als Grundlage zur Begrenzung von Mieten bei der Wiedervermietung nimmt.“

Eine weitere Forderung des Mieterbundes in diesem Zusammenhang richtet sich deshalb an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Mietpreisbremse möglichst bald umzusetzen.

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