Mieterbund begrüßt Aussagen zu Mietpreisbremse und Maklerrecht

„Wir begrüßen die eindeutigen Aussagen von Bundesbauministerin Barbara Hendricks und Bundesjustizminister Heiko Maas, Mietrechtsänderungen – insbesondere die so genannte Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht – kurzfristig auf den Weg zu bringen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, Aussagen der Bundesminister vom Wochenende. „Diese Änderungen sind überfällig und dringend notwendig. Es ist gut, dass die Bundesregierung das Mietrechtsthema schon zu Beginn der Legislaturperiode anpackt und den Mietrechtsfragen hohe Priorität einräumt.“

Am Wochenende hatte Bundesjustizminister Heiko Maas ein Gesetz zur Mietpreisbremse und zur Maklerprovision in den ersten 100 Tagen angekündigt. Bundesbauministerin Barbara Hendricks erklärte, das Gesetzesvorhaben solle bis zur Sommerpause umgesetzt werden, es habe hohe Priorität in der Bundesregierung.

Siebenkotten: „Mietpreisbremse‘ bedeutet, dass Vermieter die Miete beim Abschluss eines Mietvertrages nicht mehr in astronomische Höhen schrauben dürfen. Wird die Wohnung nach einem Mieterwechsel wieder neu vermietet, darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.“

Der Mieterbund-Direktor forderte eine flächendeckende Regelung zur Begrenzung der Mieten und erinnerte, dass auch eine Neujustierung des Vergleichsmietenbegriffs erforderlich sei. „Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete müssen künftig alle Mieten und Mieterhöhungen berücksichtigt werden und nicht nur die der letzten vier Jahre. Neben der Umsetzung des Bestellerprinzips im Maklerrecht müssen auch Neuregelungen zur Wohnflächenbestimmung beschlossen und Regelungen zu Modernisierungsmieterhöhungen reformiert werden.“

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