Mieterbund begrüßt Wohngelderhöhung

Die im letzten Jahr angekündigte Wohngelderhöhung zum 1. Juli 2015 wurde im Zuge der Haushaltsberatungen Ende November vergangenen Jahres auf 2016 verschoben. Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist jetzt die Reform und damit die Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2016 vorgesehen. Geplant ist:

  • Tabellenwerte werden an die Entwicklung der Wohnkosten und der Verbraucherpreise angepasst. Insgesamt sollen die Tabellenwerte um durchschnittlich 39 Prozent erhöht werden.
  • Miethöchstbeträge werden gestaffelt angehoben, zwischen 7 Prozent (Mietenstufe 1, z.B. Steinfurt oder Paderborn in Nordrhein-Westfalen), 21 Prozent (Mietenstufe 4, z.B. Berlin) und 27 Prozent (Mietenstufe 6, z.B. Stuttgart, München, Hamburg, Frankfurt).
  • Die Mietenstufen 1 bis 6, die für alle kreisfreien Städte und Kreise gelten, bleiben zu 69 Prozent unverändert (1.117 Städte/Kreise). Änderungen gibt es bei 491 Städten/Kreisen, 213 Städte/Kreise werden hochgestuft.
  • 2016 soll es voraussichtlich 870.000 Wohngeld-Empfängerhaushalte geben. 2009 und 2010 bezogen noch mehr als eine Million Haushalte Wohngeld.
  • Für einen Zweipersonenhaushalt soll sich das Wohngeld durchschnittlich von derzeit 112 Euro im Monat auf 186 Euro erhöhen.

„Gut, dass die Wohngeldreform jetzt endlich auf den Weg gebracht wird. Die letzte Erhöhung stammt aus dem Jahr 2009. 2011 wurden die Wohngeldleistungen sogar gekürzt. Die Erhöhung des Wohngeldes für einkommensschwache Haushalte ist überfällig“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. „Wir bedauern aber, dass die so genannte Heizkostenkomponente nicht wiedereingeführt wurde. Die Streichung dieser Komponente im Jahr 2011 durch die damalige CDU/CSU/FDP-Koalition war falsch. Außerdem fordern wir, dass Wohngeldleistungen künftig alle 4 Jahre nicht nur überprüft, sondern auch tatsächlich angepasst werden.“

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