Bei überzogenen Mietpreisforderungen droht Geldbuße

„Die Ankündigung, Vermieter würden wegen der anstehenden Mietpreisbremse die Neuvermietungsmieten jetzt noch einmal besonders stark erhöhen, belegt, dass dringender Handlungsbedarf besteht“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin. „Vermieter können an der Mietpreisschraube drehen, wie sie wollen. Die Deckelung der Neu- oder Wiedervermietungsmieten auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, so wie es CDU/CSU und SPD in dieser Woche endgültig beschlossen haben, ist deshalb zwingend erforderlich.“

Siebenkotten mahnte eine schnellstmögliche Umsetzung des Mietpreisbremse-Vorhabens auf Bundesebene an. Daneben sollten die Länder jetzt schon mit der Prüfung beginnen, in welchen Städten und Gemeinden künftig die Mietpreisbremse gelten soll.

„Wer als Vermieter jetzt aber meint, die schon hohen Wiedervermietungsmieten noch weiter in die Höhe treiben zu müssen, riskiert einen Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafgesetz“, mahnte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes. Danach werde die Forderung nach unangemessen hohen Mieten, die zum Beispiel mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete liegen, als Ordnungswidrigkeit geahndet, mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

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