Mieterbund: Wichtiger Schritt zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten

„Endlich hat sich jetzt die Bundesregierung auf die Ausgestaltung der Mietpreisbremse geeinigt. Das ist ein wichtiger Schritt, um insbesondere den drastischen Anstieg der Wiedervermietungsmieten in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten zu begrenzen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. „Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens muss aber noch nachgebessert werden. Verstöße gegen die Mietpreisbremse beispielsweise müssen auch sanktioniert werden, sonst stellt das Gesetz eine Einladung an Vermieter dar, es zunächst einmal mit überhöhten Mieten zu versuchen.“

Künftig sollen nach dem Beschluss der Bundesregierung Vermieter nach einem Mieterwechsel nur noch die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent fordern dürfen. Lag die bisherige Miete schon vorher über dieser Grenze, gilt Bestandsschutz – der Vermieter darf die hohe Miete weiterhin fordern. Die Mietpreisbremse soll in Deutschland nicht flächendeckend eingeführt werden, sondern nur in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf, die von den Bundesländern festgelegt werden müssen. Die Mietpreisbremse soll nicht gelten für die erste Vermietung einer Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung und für den Wohnungsneubau. Aller Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, sind von der Mietpreisbegrenzung ausgeschlossen.

Siebenkotten: „Wir halten diese Aufweichung der Mietpreisbremse für falsch und überflüssig. Dass der Neubau bei der Erstvermietung von der Mietpreisbremse ausgeschlossen bleiben soll, wäre noch akzeptabel gewesen. Dass die Ausnahme aber auch für die Zweit- und Drittvermietung gelten soll, ist unnötig. Allerdings wird die praktische Bedeutung dieser Ausnahme nur gering sein.“

Positiv wertet der Deutsche Mieterbund, dass die Regelung des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüberhöhung) nicht gestrichen wird. „Jetzt muss die Bundesregierung konsequent sein und die Regelung so reformieren, dass sie für die Praxis auch anwendbar ist. Wucherforderungen von Vermietern müssen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, überhöhte Mieten muss der Vermieter von Anfang an zurückzahlen“, forderte der Mieterbund-Direktor.

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