Mieterbund lehnt Gesetzesvorhaben der Bundesregierung ab

„Das geplante Mietrechtsänderungsgesetz ist in Wahrheit ein Mietrechtsverschlechterungsgesetz. Weder kann mit den vorgesehenen Neuregelungen die energetische Modernisierungsquote erhöht, noch Wohnungsbetrügern das Handwerk gelegt werden“, erklärte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), heute als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. „Wir lehnen deshalb dieses Gesetz strikt ab. Notwendig sind stattdessen Neuregelungen der Kostenaufteilung nach energetischen Modernisierungen und Vorschriften zur Begrenzung des Mietenanstiegs, insbesondere der Neuvertragsmieten.“

Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz plant die Bundesregierung eine Reihe von Neuregelungen im Zusammenhang mit energetischen Modernisierungsmaßnahmen zum Nachteil der Mieter. So soll beispielsweise das Mietminderungsrecht bei Baumaßnahmen zu energetischen Modernisierungen für drei Monate vollständig ausgeschlossen werden. Das bedeutet, trotz Baulärms, Dreck, Einrüstung des Gebäudes und Verdunkelungen der Wohnungen oder trotz Ausfalls der Heizungsanlage oder der Warmwasserversorgung sollen Mieter hier weiter die volle Miete zahlen müssen.

„Damit schafft die Bundesregierung ein ‚Grundrecht für Verbraucher‘ teilweise ab. Egal, ob im Kaufrecht, Reiserecht oder bei Handwerkerverträgen – niemand muss 100 Prozent zahlen, wenn die Gegenleistung nicht zu 100 Prozent erbracht wird“, erklärte Siebenkotten.

Hinzu kommt, dass das Mietminderungsrecht für Investitionsentscheidungen des Vermieters bisher keine entscheidende Rolle gespielt hat. Auch künftig wird kaum ein Vermieter seine Entscheidung, zu modernisieren, von der Frage abhängig machen, ob ein Mieter im Haus 100 Euro weniger Mieter zahlt oder nicht.

Darüber hinaus sollen Mieter künftig Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich dulden müssen, auf Härtegründe können sie sich nur noch einen Monat lang berufen. Und selbst wenn keine Heizkosten, sondern nur Primärenergie eingespart werden kann, soll eine Mieterhöhung gerechtfertigt sein.

Siebenkotten: „Hinter den Regelungen des Mietrechtsänderungsgesetzes steckt offensichtlich die Vorstellung, mit dem Abbau von Mieterrechten könnten Investitionen ausgelöst und energetische Modernisierungen vorangetrieben werden. Das ist aber schlicht falsch. Stattdessen muss die Frage beantwortet werden, wer die Kosten der energetischen Modernisierungen tragen muss. Dazu enthält das Mietrechtsänderungsgesetz aber keine Antwort.“

Um Wohnungsbetrügern, so genannten Mietnomaden, das Handwerk zu legen, will die Bundesregierung einen neuen Kündigungstatbestand schaffen und letztlich Wohnungsräumungen per einstweiliger Verfügung zulassen.

Siebenkotten: „Wir brauchen keinen neuen Kündigungstatbestand für Mieter, die ihre Miete zahlen, aber die Kaution nicht vollständig eingezahlt haben. Erst recht brauchen wir keine Räumungen per einstweiliger Verfügung. Hierdurch wird der Rechtsweg für den Mieter in unangemessener Weise verkürzt. Wer aufgrund eine einstweiligen Verfügung seine Wohnung räumen muss, dem hilft es auch nicht mehr, wenn er im Zuge des weiteren Gerichtsverfahrens letztlich den Prozess gewinnt. Die Wohnung ist verloren.“

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