250.000 Wohnungen fehlen in Deutschland, Mieten und Wohnkosten auf Rekordniveau

„Wohnen darf in Deutschland kein Luxus werden“, warnte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, auf einer Pressekonferenz der Mieterorganisation in Wiesbaden. In Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten fehlen heute schon mehr als 250.000 Wohnungen. Folge sind immer höhere Mieten, vor allem drastisch steigende Wiedervermietungsmieten. Zusammen mit hohen Energiekosten treiben sie die Wohnkosten für Mieterinnen und Mieter auf Rekordniveau. „Wenn die Politik jetzt nicht aufwacht und handelt, werden junge Familien, einkommensschwächere und Rentnerhaushalte, aber auch Normalverdiener das Wohnen in Großstädten künftig nicht mehr bezahlen können“, fürchtet Rips.

Hohe Nachfrage – knappes und stagnierendes Wohnungsangebot

In Deutschland lebten 2012 etwa 82 Millionen Menschen, das sind 200.000 mehr als im Vorjahr. Nicht nur die Einwohnerzahl, vor allem die Zahl der Haushalte, insbesondere in den Städten, wächst weiter an. Zwischen 2002 und 2010 stieg die Zahle von 38,7 Millionen auf 40,3 Millionen Haushalte. Nach Zahlen des Bauministeriums werden im Jahr 2025 rund 41,1 Millionen Haushalte eine Wohnung benötigen.

Mit dieser erhöhten Wohnungsnachfrage hält das Wohnungsangebot nicht Schritt. Die Zahl der Fertigstellungen bewegt sich nach wie vor auf niedrigstem Niveau – zurzeit werden nur etwa 65.000 bis 70.000 Mietwohnungen pro Jahr gebaut. Gleichzeitig schrumpft der Bestand an preiswerten Sozialwohnungen um ca. 100.000 Einheiten jährlich auf jetzt noch etwa 1,5 Millionen Sozialmietwohnungen.

Wohnkosten und Mieten auf Rekordniveau

Mieterinnen und Mieter müssen im Durchschnitt 34,1 Prozent ihrer Konsumausgaben für Miete und Energie zahlen. Bei einkommensschwächeren Haushalten bis zu einem Einkommen von etwa 1.300 Euro monatlich liegt die Wohnkostenbelastung sogar bei etwa 45 Prozent.

In Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten steigen die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen aktuell um 3 bis 5 Prozent im Jahr. Die so genannte Wiedervermietungsmiete – das heißt die Miete, die nach einem Umzug bzw. einem Wohnungswechsel gezahlt werden muss – liegt hier im Durchschnitt 20 bis 30 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Hinzu kommen die Preissteigerungen für Strom, Heizöl, Gas und Fernwärme sowie die drastischen Mietsteigerungen nach energetischen Modernisierungen.

Mieterbund fordert: Wohnungsneubau stärken

„Wir steuern geradewegs auf eine neue Wohnungsnot zu“, schlussfolgerte Mieterbund-Präsident Rips. „Schon heute fehlen mehr als 250.000 Mietwohnungen in Deutschland, insbesondere in den Groß- und Universitätsstädten.“ Die Folgen lassen sich deutlich absehen: rasant steigende Mieten, Verlust preiswerten Wohnraums in den Stadtzentren, Verdrängung alteingesessener Bewohner aus ihren Quartieren, keine Chance für Normalverdiener, Wohnungen in Innenstadtlagen anzumieten.

„Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Wir benötigen mindestens 150.000 neue Mietwohnungen pro Jahr, davon 40.000 Sozialmietwohnungen“, forderte Rips.

Um den Wohnungsbau neu zu beleben, schlägt der Deutsche Mieterbund vor:

  • Steuerliche Verbesserungen, z.B. eine Anhebung der linearen AfA von 2 auf 4 Prozent.
  • Steuerliche Anreize schaffen, damit Firmen und Unternehmen wieder in Betriebs- und Werkswohnungen investieren.
  • Öffentliche Förderungen für energetische Sanierungen ausbauen und für altersgerechtes Umbauen schaffen.
  • Fortsetzung bzw. Anhebung der Kompensationszahlungen des Bundes von derzeit 518 Mio. Euro an die Länder für die soziale Wohnraumförderung.
  • Die Bundeszahlungen müssen von den Ländern zweckgebunden vor allem für den Neubau von Sozialmietwohnungen eingesetzt werden. Gleichzeitig müssen die Länder für den Sozialwohnungsbau entsprechende eigene Finanzmittel zur Verfügung stellen.
  • Der Verkauf öffentlicher Wohnungsbestände, gleichgültig ob bundeseigene, landeseigene Wohnungen oder kommunale Bestände, muss verhindert werden.

Mieterbund fordert: Wohngeld erhöhen

„Die Bundesregierung muss die zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Verschlechterungen für Wohngeldempfänger wieder rückgängig machen und die Energiekosten bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigen“, forderte Mieterbund-Präsident Rips.

„Es kann nicht sein, dass für einkommensschwächere Haushalte mit einem Haushaltnettoeinkommen bis 1.300 Euro die Wohnkostenbelastung mittlerweile auf über 45 Prozent geklettert ist, gleichzeitig aber die Zahl der Wohngeldempfänger zurückgeht und die Wohngeldansprüche sinken. Verantwortlich hierfür ist die Bundesregierung. Sie hat die erst 2009 eingeführte Heizkostenkomponente zum 1. Januar 2011 ersatzlos aus dem Wohngeldgesetz gestrichen. Die Begründung – sinkende Energiepreise – war offensichtlich falsch. Die Kosten für Strom und Heizung gehören zu den Wohnkosten, müssen im Wohngeldgesetz berücksichtigt werden“, erklärte Rips.

Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes erhielten Ende des Jahres 2011 ca. 770.000 Haushalte Wohngeld. Das Durchschnittseinkommen eines Wohngeldempfänger-Haushalts liegt bei durchschnittlich 850 Euro. Fast 60 Prozent sind Einpersonenhaushalte, häufig Rentner, mit einem Durchschnittseinkommen von 613 Euro.

„Dass diese Haushalte jetzt trotz drastisch gestiegener Energiepreise weniger Wohngeld bekommen als früher, ist nicht zu verantworten und muss schnellstmöglich korrigiert werden“, so der Mieterbund-Präsident.

Mieterbund fordert: Mietrecht ändern

„Die Bundesregierung muss Mieter vor weiter steigenden Wohnkosten schützen. Wir brauchen neue gesetzliche Vorgaben, insbesondere zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten“, erklärte Rips. Hier sei in den letzten Jahren ein quasi rechtsfreier Raum entstanden. Während die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen praktisch immer durch die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt sind, kann ein Vermieter nach einem Mieterwechsel – für die gleiche Wohnung – fordern, was er will, die Miete um 30 Prozent oder mehr hochsetzen.

„Notwendig“, so Rips, „sind auch neue Gesetze, die die Kosten nach einer energetischen Modernisierung des Vermieters gerecht verteilen“. Nach geltendem Recht kann der Vermieter 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Ob bzw. in welchem Umfang oder in welcher Höhe durch die energetische Modernisierung tatsächlich Heizkosten gespart werden, spielt dagegen keine Rolle.

„Diese 11-Prozent-Regelung ist ersatzlos zu streichen. Stattdessen sollte im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete die energetische Qualität der Wohnung für die Bestimmung der Miete mitentscheidend werden“, forderte Mieterbund-Präsident Rips.

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