Keine Mehrheit für Begrenzung der Wiedervermietungsmieten oder andere Verbesserungen

"Ein schlechter Tag für Mieter. Ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen oder die Änderungsvorschläge des eigenen Rechtsausschusses zu berücksichtigen, hat der Bundesrat das Mietrechtsänderungsgesetz durchgeschleust. Jetzt werden endgültig zahlreiche Verschlechterungen für Mieter Gesetz. Ein unbefriedigender Schlusspunkt unter eine lange kontrovers geführte Diskussion.“, kommentierte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes Siegerland und Umgebung e.V., Marco Karsten die eingeführten Änderungen im Mietrecht. „Die gravierenden Probleme am Wohnungsmarkt, wie z.B. drastisch steigende Mieten bei Wiedervermietung oder nach Modernisierungen wurden hierbei nicht berücksichtigt. Statt dessen wurden ohne Not Mieterrechte abgebaut oder ganz gestrichen.“

Da sich die CDU-geführten Länder und damit auch die großen Koalitionen nicht gegen die Gesetzesänderungen ausgesprochen haben, wird das mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP im Dezember, nach Vorgaben der Bundesregierung, beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz in Kraft treten. Damit wird unter anderem das Mietminderungsrecht bei energetischen Baumaßnahmen für drei Monate abgeschafft. Die zu erwartende Mieterhöhung kann nicht mehr vor Beginn der Modernisierungsarbeiten als Härtegrund eingewandt werden. Ein neuer Kündigungstatbestand wird eingeführt, wenn der Mieter die Mietkaution nicht zahlt. Und Wohnungsräumungen aufgrund einer einstweiligen Verfügung werden zulässig.

"Hier wird mit langjährigen und bewährten mietrechtlichen Grundsätzen gebrochen, ohne die eigentlichen Probleme auf dem Wohnungsmarkt anzugehen.“, so Marco Karsten. „Das im Vorfeld der Änderungen öffentlichkeitswirksam häufig bemühte Scheinargument des Mietnomadentums stellt in der Realität kein im messbaren Umfang existierendes Problem dar. Die wenigen Einzelfälle lassen sich insbesondere durch die beschlossenen Gesetzesänderungen nicht verhindern. Viel wichtiger wäre es, die Wiedervermietungsmieten effektiv zu begrenzen. Es ist nicht haltbar, dass Mieter, die einen neuen Mietvertrag abschließen, häufig 20, 30 oder sogar 40 Prozent mehr zahlen müssen, als ihre Nachbarn im gleichen Haus. Hier schafft die beschlossene Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen, innerhalb von drei Jahren von 20 auf 15 Prozent, keine Abhilfe. Auch gilt dies nur in von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf.“

Die Diskussion um die Begrenzung der Wiedervermietungsmieten und eine Reihe von weiteren Mietrechtsverbesserungen scheiterte daran, dass eine Mehrheit der Länderstimmen nicht für das Vermittlungsverfahren und damit nicht für die entsprechenden Änderungsanträge votierte.

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