SPD rückt Wohnungs- und Mietenpolitik in den Fokus

„Es ist richtig und wichtig, dass die SPD-Bundestagsfraktion jetzt die drängenden Wohnungs- und Mietenprobleme aufgreift, in den Fokus der Öffentlichkeit rückt und konkrete Lösungsvorschläge anbietet“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, heute in Berlin. „In Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten fehlen mehr als 250.000 Wohnungen. Drastische Mietpreissteigerungen, in erster Linie bei den so genannten Neuvertragsmieten, sind die Folge. Hier liegen die Mieten vielerorts 30 Prozent und mehr über den Mieten in bestehenden Mietverhältnissen.“

In einem in dieser Woche vorgestellten und diskutierten Positionspapier setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für bezahlbare Wohnungen und eine Begrenzung des Anstiegs der Mietpreise ein. So soll bei Neuvermietungen die Miete nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. In bestehenden Mietverhältnissen werden durch Senkung der Kappungsgrenze Mieterhöhungen auf höchstens 15 Prozent in vier Jahren begrenzt. Wohngeldempfänger sollen wieder – wie vor 2011 – einen Heizkostenzuschuss erhalten. Und im Maklerrecht soll das Bestellerprinzip realisiert werden.

Rips: „Wohnen muss bezahlbar bleiben. Deshalb begrüßen wir die Lösungsvorschläge der SPD-Bundestagsfraktion. Die Begrenzung der Neuvertragsmieten ist überfällig. Bei einem Mieterwechsel, das heißt beim Abschluss eines neuen Mietvertrages, kann der Vermieter heute die Miete in nahezu beliebiger Höhe festsetzen. Leidtragende dieser Rechtslage sind die etwa 10 Prozent der Haushalte, die jährlich die Wohnung zum Beispiel aus beruflichen Gründen wechseln müssen, junge Menschen, die eine Familie gründen, oder Studenten, die neu in die Stadt ziehen. Damit diese Mietergruppen eine Chance auf dem Wohnungsmarkt haben, ist eine Obergrenze bei Neuvertragsmieten erforderlich.“ Der Präsident des Deutschen Mieterbundes wies darauf hin, dass die hohen Neuvertragsmieten von heute die Bestandsmieten von morgen sein werden. Auch deshalb sei eine Begrenzung der Neuvertragsmieten überfällig.

„Die Streichung der Heizkostenkomponente beim Wohngeld am 1. Januar 2011 durch die Regierungskoalition war falsch. Die Heizkosten und Energiepreise sind nicht gesunken, sondern heute so hoch wie noch nie. Deshalb ist es richtig, dass die Wohngeldverschlechterungen wieder rückgängig gemacht werden und eine Heizkosten- bzw. Energiekostenkomponente in das Gesetz eingeführt wird“, erklärte Rips.

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