Campact und Mieterbund versteigern vor Hamburger Rathaus Telefonzelle als „Wohnraum“ / Rund 70.000 Unterschriften für bezahlbare Mieten an Bürgermeister Olaf Scholz übergeben

Vor dem Hamburger Rathaus haben das Kampagnennetzwerk Campact und der Deutsche Mieterbund eine Telefonzelle als „Wohnraum“ versteigert. Bürgerinnen und Bürger forderten mit Schildern und Sprechchören bezahlbare Mieten. Mit dieser Protestaktion wollten die beiden Organisationen auf die prekäre Mietsituation in Großstädten, wie Hamburg und vielen anderen Städten, aufmerksam machen. Anschließend übergaben sie Hamburgs Erstem Bürgermeister, Olaf Scholz (SPD), rund 70.000 Unterschriften unter dem Online-Appell „Wohnen muss bezahlbar sein!“. Darin werden Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder sowie Bundesbauminister Ramsauer (CSU) aufgefordert, Mietsteigerungen per Gesetz zu begrenzen und verstärkt in bezahlbaren Wohnraum zu investieren.

„Drastisch steigende Mieten verdrängen Menschen aus ihren Stadtteilen und zerstören den sozialen Zusammenhalt. Wenn die Politik nicht endlich handelt, droht Deutschland eine neue Wohnungsnot“, sagte Annette Sawatzki von Campact. „Die geplante Bundesratsinitiative Hamburgs ist ein erster Schritt. Für eine echte Mieten-Bremse muss auch die Berechnung der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ geändert werden – denn diese blendet preisdämpfende Faktoren bisher komplett aus. Außerdem müssen Bund und Länder mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau investieren. Finanziert werden könnte dies mit der Besteuerung von großen Vermögen.“

“In den Großstädten, Ballungsräumen und Universitätsstädten fehlen zurzeit 250.000 Mietwohnungen. Drastisch steigende Neuvertragsmieten sind hier die Folge. Wer heute einen neuen Mietvertrag in Frankfurt, München, Hamburg oder Düsseldorf abschließt, muss zwischen 25 und 30 Prozent mehr zahlen als die Durchschnittsmiete am Ort. Deshalb brauchen wir eine Begrenzung der Neuvertragsmieten“, forderte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. „Neuvertragsmieten dürfen höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Und in die ortsübliche Vergleichsmiete müssen alle Mieten eingerechnet werden, nicht nur die der letzten vier Jahre.“

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