Mieterbund begrüßt geplante Erhöhung als längst überfällig und fordert regelmäßige Anpassungen

„Die heute im Bundestag in erster Lesung diskutierte Wohngelderhöhung ist längst überfällig. Wir begrüßen die geplanten Erhöhungen, fordern aber auch die regelmäßige Anpassung der Wohngeldleistungen“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Anschluss an die Wohngelddebatte und Verweisung des Gesetzentwurfs in den zuständigen Bundestagsausschuss.

Der Gesetzesantrag der Bundesregierung zur Reform des Wohngeldrechts sieht eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2016 vor. Der staatliche Zuschuss zum Wohnen ist zuletzt 2009 erhöht worden, 2011 wurden die Wohngeldleistungen faktisch gekürzt, weil die so genannte Heizkostenkomponente ersatzlos gestrichen wurde.

Von der geplanten Wohngelderhöhung ab 2016 werden voraussichtlich 870.000 Haushalte profitieren. Ein durchschnittlicher Zweipersonenhaushalt soll dann nach Darstellung der Bundesregierung statt 112 Euro 186 Euro Wohngeld im Monat erhalten.

„Auch wenn sich der Umfang der Wohngelderhöhung an den gestiegenen ‚Warmmieten‘ orientiert, bleibt es dabei, dass die Grundlage für die Berechnung des Wohngeldes ausschließlich die Kaltmiete ohne Heizkosten ist. Deshalb wiederholen wir unsere Forderung nach (Wieder-) Einführung einer Energiekostenkomponente, die die von Wohngeldbeziehern zu zahlenden Heizkosten mit berücksichtigt“, sagte Siebenkotten. „Wichtig ist auch, dass die Wohngeldleistungen regelmäßig auf ihre Auskömmlichkeit hin überprüft und ggf. angepasst werden. Es darf nicht sein, dass je nach politischer Mehrheit und Kassenlage Mieter sechs oder sieben Jahre lang auf dringend erforderliche Wohngelderhöhungen warten müssen.“

Der Bundesrat hat sich am 8. Mai mit dem Gesetzesentwurf zur Wohngelderhöhung auseinandergesetzt und ebenfalls eine Anpassung und ggf. Neufestsetzung des Wohngeldes alle vier Jahre gefordert.

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