Was geschieht mit meiner Rechtsschutz-Versicherung, wenn ich meine Vereinsmitgliedschaft kündige?
Haben Sie als Vereinsmitglied den Kostenschutz für gerichtliche Auseinandersetzungen durch die Rechtsschutz-Versicherung mit beantragt, sind Sie im Rahmen einer günstigen Gruppen-Versicherung abgesichert. Diese Versicherung ist an die Mitgliedschaft gekoppelt. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen, endet mit der Mitgliedschaft auch der Rechtsschutz. Eine gesonderte Kündigung der Rechtsschutz-Versicherung muss daher nicht erfolgen.