Sie können die Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. satzungsgemäß mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Ihre Kündigung bei uns in der Geschäftsstelle eingeht. Kündigungen, die wir nach dem 30.09. erhalten, werden erst zum 31.12. des Folgejahres wirksam. Beachten Sie bitte auch, dass die Mindestdauer für eine Mitgliedschaft 2 Jahre beträgt.

Es genügt eine Kündigung in Textform zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihrer Mitgliedsnummer. Mündliche Kündigungen können nicht berücksichtigt werden. Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist nicht zwingend erforderlich, allerdings würden wir uns über ergänzende Informationen freuen, da wir ständig bemüht sind unseren Service zu verbessern.

Falls Sie die Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. kündigen möchten, weil Sie in eine Region umziehen, die nicht im Einzugsgebietes unseres Vereins liegt, beachten Sie bitte auch die Frage "Was geschieht mit meiner Mitgliedschaft bei einem Umzug in eine Region außerhalb des Einzugsgebietes des Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V.?".

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