Wohnungsmängel, Haustierhaltung, Lärmbelästigung - die möglichen Fragen und Streitpunkte im Mietverhältnis sind vielfältig. Hier finden Sie alle Infos, die den anderen Themengebieten nicht zuzuordnen sind.

Eigentümer muss Gehwege vor dem Haus nur räumen und streuen, wenn die Ortssatzung ihn dazu verpflichtet

Die Räum- und Streupflicht des Eigentümers endet an der Grundstücksgrenze. Die Gehwege vor dem Haus muss er als Anlieger nur räumen und streuen, wenn dies die Stadt, zum Beispiel über eine Straßen- und Reinigungssatzung festgelegt hat, entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 255/16). Die Klage auf Schadensersatz des im Bereich des Grundstückseingangs gestürzten Mieters in Höhe von 4.291,20 Euro gegen den Hauseigentümer lehnte das Gericht ab. Im konkreten Fall habe die Räum- und Streupflicht vor dem Grundstück bei der Stadt München gelegen.

Mieterbund: Nachvollziehbar und auch zu erwarten

„Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist nachvollziehbar und so auch von uns erwartet worden“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil der Karlsruher Richter (BGH VIII ZR 49/16). „Ein Vermieter kann von seinem Mieter keinen Schadensersatz verlangen, wenn im Rahmen eines Polizeieinsatzes Wohnungsschäden entstanden sind.“

Wenn das Fest zum Streitfall wird

Egal, ob es um Lichterketten, brennende Adventskränze oder Weihnachtsbäume, um Treppenhausdekoration oder Duftsprays geht – auch in der eher besinnlichen Advents- und Weihnachtszeit wird gestritten. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat jetzt die wichtigsten Urteile zusammengestellt:

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