Wohnungsmängel, Haustierhaltung, Lärmbelästigung - die möglichen Fragen und Streitpunkte im Mietverhältnis sind vielfältig. Hier finden Sie alle Infos, die den anderen Themengebieten nicht zuzuordnen sind.

Wie viel Lärm ist erlaubt?

Wummernde Bässe, krachende Böller, fröhliches Gelächter: Partys sind laut, vor allem die Silvesterparty. Aber wie viel Lärm dürfen Mieter überhaupt machen? Der Deutsche Mieterbund (DMB) informiert.

Auch, wenn das viele denken: Niemand hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, einmal im Monat oder dreimal im Jahr richtig auf die Pauke zu hauen und ein lärmendes Fest zu veranstalten. Denn zum einen gilt besonders in Mehrfamilienhäusern das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, zum anderen gilt ab 22 Uhr per Gesetz die Nachtruhe. Das bedeutet, ab 22 Uhr darf nur noch mit „angezogener Handbremse“ gefeiert werden.

Welche Rechte und Pflichten haben Vermieter und Mieter?

Die Temperaturen steigen. Die Meteorologen kündigen die nächste Hitzewelle für Deutschland an. Klettern die Gradzahlen über die 30 Grad Marke, leiden viele Menschen, insbesondere auch die Mieter, die unter dem Dach wohnen, unter den hohen Temperaturen in ihren Wohnungen.

Welche Rechte haben Mieter, wenn ihre Wohnung zum Backofen wird?

Wozu sind Vermieter verpflichtet, wenn die Temperaturen in den Mietwohnungen ins Unerträgliche steigen?

Der Deutsche Mieterbund (DMB) beantwortet die wichtigsten Fragen.

Rechte und Pflichten bei Schäden

Sturm, Hagel, Starkregen und Überschwemmungen können schwerste Schäden anrichten. Schäden, Einbußen und Sorgen um die Wiederherstellung der Wohnungen und Häuser treffen Mieter und Vermieter gleichermaßen. Daher stehen die Mietvertragsparteien vor einer gemeinsamen Aufgabe, die möglichst einvernehmlich gelöst werden sollte.

Der Deutsche Mieterbund informiert über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern in einer solchen Situation:

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