Mieterbund kritisiert Aktionsprogramm Klimaschutz der Bundesregierung

„Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz enthalten ehrgeizige und ambitionierte Ziele. Die hierzu angekündigten Maßnahmen aber sind halbherzig. Neue Ideen zur Steigerung der Energieeffizienz insbesondere im Wohngebäudebereich sind nicht erkennbar“, kritisierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, die heutige klimapolitischen Beschlüsse der Bundesregierung. „Lösungsvorschläge, wie die Kosten der energetischen Sanierungen im Mietwohnungsbereich sozial gerecht aufgeteilt werden können, fehlen bisher völlig. Auch Pläne eines so genannten Klimawohngeldes sind vage und angesichts der in der vorigen Woche vorgenommenen Kürzungen im Wohngeldetat 2015 kaum nachvollziehbar.“

Neben einer Weiterentwicklung der bestehenden Energieberatung, Heizungs-Checks, der Einführung eines Effizienzlabels für Heizungsanlagen sind verbesserte steuerliche Abschreibungen und eine Verstetigung und Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms vorgesehen.

„Das alles ist nicht wirklich neu. Verbesserte steuerliche Abschreibungen für selbstnutzende Eigentümer helfen Vermietern und Mietern nicht weiter. Die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms von 1,8 auf 2 Milliarden Euro reicht nicht aus. Wenn jetzt aus diesem Programm auch Gewerbegebäude und Gebäude kommunaler und sozialer Einrichtungen gefördert werden sollen, bleibt unter dem Strich keine Verbesserung für Wohngebäude, könnte hier sogar weniger Geld zur Verfügung stehen als in den letzten Jahren“, kritisierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes.

Dr. Rips warnte davor, die verbesserte steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen mit Kürzungen beim Steuerabzug von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen gegenzufinanzieren. Dann drohe nicht nur Nullsummenspiel, dann wären Millionen Mieter von den Kürzungen betroffen, ohne dass sie irgendeinen Vorteil von der neuen steuerlichen Förderung hätten.

Der Mieterbund-Präsident mahnte die im Koalitionsvertrag angekündigten Änderungen des Mieterhöhungsrechts nach Modernisierungen an. Zurzeit kann der Vermieter 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Erhebliche Mietsteigerungen, die auch nicht ansatzweise durch eingesparte Heizkosten finanziert werden können, seien die Folge.

Dr. Franz-Georg Rips: „Wir brauchen eine sozial gerechte Lösung, wie die Kosten einer energetischen Modernisierung vernünftig zwischen Vermieter, Mieter und Staat aufgeteilt werden können. Die Wohnung darf nach einer energetischen Modernisierung für Mieter nicht unbezahlbar werden. Hier muss die Bundesregierung jetzt handeln. Sie darf diese letztlich entscheidende Frage für die energetische Gebäudesanierung nicht auf die lange Bank schieben.“

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