Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip nachbessern und kurzfristig umsetzen
- Details
Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten als Sachverständiger im Bundestagsausschuss Justiz und Verbraucherschutz
„Gut, dass der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse jetzt endlich kommt. Die Begrenzung der Wiedervermietungsmieten ist richtig und auch überfällig“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss Justiz und Verbraucherschutz. „Allerdings muss das Gesetz an verschiedenen Stellen noch nachgebessert werden:
- Wir brauchen keine überzogenen Anforderungen zur Festlegung angespannter Wohnungsmärkte durch die Bundesländer.
- Eine Begrenzung der Regelungen zur Mietpreisbremse auf fünf Jahre ist unnötig.
- Vermieter, die bisher schon eine Miete gefordert haben, die mehr als 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegt, müssen nicht geschützt werden. Auch für sie muss künftig gelten, Wiedervermietungsmiete heißt: höchstens Vergleichsmiete plus 10 Prozent.
- Ausnahmeregelungen für umfassend modernisierte Wohnungen bzw. ‚normal‘ modernisierte Wohnungen sind überflüssig.
- Macht der Mieter zu Recht eine überhöhte Miete geltend, muss der Vermieter verpflichtet werden, die zu viel erhaltene Miete zurückzuzahlen, vom ersten Tag des Mietverhältnisses an.
- Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Sozialmietwucher) muss so, wie es auch der Bundesrat gefordert hat, neu gefasst und wieder handhabbar gemacht werden. Die Regelung bestimmt, dass unangemessen hohe Mieten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Mieter zu viel gezahlte Miete zurückfordern können.“
Die Einführung des Bestellerprinzips im Maklerrecht begrüßte der Mieterbund-Direktor uneingeschränkt. „Endlich wird auch im Maklerrecht das unser Gesellschafts- und unser Wirtschaftssystem tragende Prinzip der Marktwirtschaft eingeführt: Wer bestellt, der muss zahlen.“