Mieterbund nimmt Stellung zur IW-Studie

„Das wäre eine gute Nachricht, wenn die Mietpreisbremse tatsächlich auf breiter Front wirken würde. Wir sind aber skeptisch, dass 60 Prozent der Wohnungsangebote in Berlin bzw. 43 Prozent der Angebote in Köln unter die Mietpreisbremse fallen werden“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heute veröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln.

Das Institut hat zusammen mit dem Portal ImmobilienScout24 nur festgestellt, wie viele Wohnungen heute in Köln und Berlin zu einem Mietpreis angeboten werden, der mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die geplanten Regelungen zur Mietpreisbremse sehen aber eine Reihe von Ausnahmevorschriften vor, die berücksichtigt werden müssen:

  • Eine Bestandsschutzregelung erlaubt es Vermietern, auch künftig überhöhte Mieten zu fordern, wenn sie schon in der Vergangenheit derart hohe Miete vereinbart hatten.
  • Durch Modernisierungsmaßnahmen während des letzten Mietverhältnisses kann die Miete deutlich über die Vergleichsmiete bzw. die „Mietbremsen-Miete“ angestiegen sein. Auch hier muss sich der Vermieter bei der Wiedervermietung nicht um die Mietpreisbremse kümmern.
  • Außerdem soll die Mietpreisbremse von vorn herein nicht für umfassend modernisierte Wohnungen gelten bzw. für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden.

„Realistisch betrachtet werden in Großstädten, wie Berlin oder Köln, nicht 60 bzw. 43 Prozent der Wiedervermietungen / Vertragsabschlüsse unter die Mietpreisbremse fallen, sondern eher davon die Hälfte. Das zeigt, dass die Ausnahmen zur Mietpreisbremse viel zu weit gehen. Hier muss deutlich nachgebessert werden“, sagte der Mieterbund-Direktor.

Die Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft, die Mietpreisbremse würde Vermieter und Investoren abschrecken, Mietwohnungen würden zunehmend an Selbstnutzer verkauft, teilt der Deutsche Mieterbund nicht: „Die Mietpreisbremse soll überhaupt nur 5 Jahre gelten, der Wohnungsneubau ist von der Neuregelung ausgenommen, Investoren sind also gar nicht betroffen. Außerdem soll die Mietpreisbremse nicht flächendeckend gelten, sondern nur in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten, die von den Bundesländern nach strengen und komplizierten Kriterien des Bundes bestimmt werden sollen. Auch hier sehen wir Nachbesserungsbedarf, damit die Mietpreisbremsen-Regelungen nicht ins Leere laufen“, so Siebenkotten.

Nach Schätzung des Deutschen Mieterbundes werden pro Jahr etwa 2,2 Millionen neue Mietverträge abgeschlossen. Ca. 20 Prozent dieser Verträge könnten auf Städte und Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf entfallen, wenn die Bundesländer die Gebiete entsprechend ausweisen.

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