Wohngeld-Erhöhung darf nicht der „schwarzen Null“ geopfert werden

„Ein ausgeglichener Bundeshaushalt 2015 darf nicht auf dem Rücken der einkommensschwächsten Haushalte realisiert werden“, forderte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, am Vortag der abschließenden Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag. „Mit den vorgesehenen Wohngeldkürzungen um 100 Millionen Euro auf nur noch 530 Millionen Euro wird der im Koalitionsvertrag fest vereinbarten und von Bauministerin Dr. Barbara Hendricks für Juli 2015 angekündigten Wohngelderhöhung die Grundlage entzogen. Die von der Bundesregierung und der großen Koalition versprochenen Leistungsverbesserungen und der Anstieg des Kreises der Empfängerhaushalte darf jetzt nicht der ‚schwarzen Null‘ geopfert werden.“

Noch im September erklärte die Bauministerin anlässlich der ersten Lesung zum Bundeshaushalt 2015 wörtlich: „Im Haushaltsentwurf besonders hervorzuheben ist der deutlich erhöhte Ansatz für das Wohngeld, von 500 Millionen auf jetzt 630 Millionen Euro. Damit schaffen wir eine wichtige Voraussetzung für die Wohngeldreform, die wir uns vorgenommen haben und die Menschen mit geringem Einkommen helfen wird, mit den steigenden Wohnkosten zurechtzukommen.“ Bei der angekündigten und versprochenen Wohngeldreform sollten die Tabellenwerte um durchschnittlich 15 Prozent und die regional gestaffelten Miethöchstbeträge um durchschnittlich 12 Prozent erhöht werden. Die Heizkostenkomponente sollte wieder eingeführt werden, und erwartet wurde ein Anstieg der Empfängerhaushalte von derzeit etwa 780.000 auf 960.000 Haushalte.

„Mit 530 Millionen Euro Bundesmitteln sind diese Ziele und Wohngeldverbesserungen nicht zu erreichen. Die angekündigte und versprochene Wohngelderhöhung steht vor dem Aus. Jetzt müssen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Rückgrat zeigen“, forderte der Mieterbund-Präsident. „Die Politik darf die einkommensschwächsten Haushalte nicht im Regen stehen lassen. Mit dem Wohngeld zahlt der Staat diesen Haushalten einen Zuschuss zur Sicherung angemessenem und familiengerechtem Wohnens. Mieter und Eigentümer haben hierauf einen gesetzlichen Anspruch.“

Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte finanziert. Aktuell erhalten rund 780.000 einkommensschwache Haushalte den staatlichen Zuschuss zum Wohnen. Knapp die Hälfte von ihnen sind Rentnerhaushalte. Der durchschnittliche Wohngeldempfängerhaushalt in Deutschland hat ein Einkommen von rund 850 Euro und bekommt 114 Euro Wohngeld für seine 405 Euro teure Miete.

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