Mietpreisbremse und Bestellerprinzip im Bundestag
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Mieterbund: Wichtigstes mietrechtliches Koalitionsvorhaben zügig beschließen - Kritik von Verbänden ungerechtfertigt, unsachlich und polemisch
„Wir erwarten, dass das wichtigste mietrechtliche Vorhaben der Bundesregierung und der großen Koalition jetzt zügig beschlossen wird. Die Begrenzung der Wiedervermietungsmieten, die so genannte Mietpreisbremse, und die Realisierung des Bestellerprinzips im Maklerrecht bei der Wohnungsvermittlung sind wichtig und überfällig“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der Gesetzesberatung im Deutschen Bundestag. „Die Kritik von Makler- und Eigentümerverbänden ist ungerechtfertigt und polemisch. Der Schutz Wohnungssuchender vor überzogenen, wucherischen Mieten ist nicht verfassungswidrig, und ein Grundrecht im Grundgesetz, dass immer Mieter die Maklerprovision zahlen müssen, gibt es nicht.“
Im Vorfeld der Bundestagswahl kündigten alle Parteien an, den Mietenanstieg begrenzen zu wollen. Im Koalitionsvertrag wurden die Mietpreisbremse und die Umsetzung des Bestellerprinzips festgeschrieben. Jetzt, ein Jahr später, kommt der Gesetzentwurf der Bundesregierung in den Bundestag. Der Bundesrat hat in der letzten Wochen einige Nachbesserungen im Sinne der Mieter gefordert, ist im Übrigen aber ebenfalls einverstanden mit den Vorhaben der Bundesregierung.
„Angesichts dieser großen politischen Einigkeit von Bundesregierung, Parteien und Bundesrat erwarten wir, dass das Gesetzesvorhaben jetzt schnellstmöglich umgesetzt wird. Es geht jetzt nicht mehr darum, ob Mietpreisbremse und Bestellerprinzip kommen oder nicht. Allenfalls kann man noch über Nachbesserungen diskutieren, wie sie der Bundesrat zu Recht gefordert hat“, sagte Siebenkotten.