Keine Umgehung des Bestellerprinzips
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DMB NRW lehnt Änderung beim Gesetzesentwurf ab
Der DMB NRW lehnt jegliche Änderungen am Bestellerprinzip und am Wortlaut von §2 WoVermRG ab. So sollte der Gesetzesentwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes in der jetzigen Form erhalten bleiben. Der Landesverband machte deutlich, dass der Entwurf in der aktuellen Version im Interesse der Mieterinnen und Mieter schnellstmöglich umgesetzt werden muss.
Hierzu Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW: „Wer bestellt, muss auch zahlen. Dieser Grundsatz gilt in der gesamten Wirtschaft und sollte endlich auch für die Makler gelten. Durch eine Änderung des Wortlauts könnte hier wieder eine Umgehungsmöglichkeit geschaffen werden.“ Diese Regelung zum Bestellerprinzip sei längst überfällig und dürfe nicht durch aktuelle Forderungen verschiedener Verbände aufgeweicht bzw. umgangen werden. Weiterhin äußerte sich von Grünberg irritiert darüber, dass noch vor Erlass eines Gesetzes, mögliche Umgehungsmöglichkeiten diskutiert werden. „Dies kann nicht der Wille des Gesetzgebers sein und widerspricht der eigentlichen Funktion der Rechtsnorm.“