Ab 1. Juli tritt die Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen in Kraft

Der Landesverband des Deutschen Mieterbundes in Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass die Mietpreisbremse ab 1. Juli auch für Kommunen in NRW gelten soll. Danach dürfen Mieten bei der Wiedervermietung von Wohnraum maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind Neubauten und Mieterhöhungen nach umfassender Modernisierung.

Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des DMB NRW, machte deutlich: „Die Landesregierung hat vor rund einem Jahr die Kappungsgrenzenverordnung für bestehende Mietverhältnisse erlassen. In diesem Zusammenhang hat sie bereits 59 Kommunen mit ‚angespannten Wohnungsmärkten‘ festgelegt. Die Frage, wo ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt, wurde in diesem Zusammenhang also schon beantwortet. Die Landesregierung hätte somit auch die gleichen 59 Kommunen als Geltungsbereich der Mietpreisbremse auswählen müssen.“

Warum bei der einen Regelung ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt, bei der anderen aber nicht, das dürfte im Rahmen der Rechtsberatung den Mieterinnen und Mietern nur schwer zu vermitteln sein. Eine Begrenzung der Gebiete, nur aufgrund einer stärkeren Betroffenheit, sei nicht nachvollziehbar.

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