Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Mieterbund fordert mehr Taten als Worte

Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, bewertet die Ergebnisse der Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission) bei der heutigen Zwischenbilanzkonferenz als unzureichend und verweist auf die nach wie vor großen Herausforderungen beim Bau von Sozial- und bezahlbaren Wohnungen.

„Vor allem das Ziel, in dieser Legislaturperiode 1,5 Mio. Wohnungen zu bauen, wird mit weniger als 1,2 Mio. Wohnungen erkennbar verfehlt. Hinzu kommt, dass die Anzahl an Sozialwohnungen weiterhin dramatisch sinkt, aktuell auf den Stand von nur noch 1,14 Mio. Wohnungen. Hier sind auch die Kommunen in der Pflicht, die zur Verfügung gestellten Mittel abzurufen“, so Siebenkotten.

Deutscher Mieterbund sieht gute Ansätze, fordert aber weitergehende Regelungen

„Es ist gut, dass die längst überfällige und von uns lange geforderte Reform des Mietspiegelrechts endlich an Fahrt aufnimmt“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten die gestern veröffentlichten Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). „Der Deutsche Mieterbund ist bereit, gemeinsam mit den Verantwortlichen an einer gelungenen Mietspiegelreform zu arbeiten. Die Reform muss dazu führen, dass Mietspiegel endlich rechtssicher sind und ihre Verbreitung und Akzeptanz gestärkt wird.“

Vollständige Lenkungswirkung aber nur bei hundertprozentiger Ausklammerung der Mieterschaft

Wie gestern bekannt wurde, schlagen das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in einem gemeinsamen Eckpunktepapier vor, „die Umlage der CO2-Kosten auf die Mietenden auf maximal 50 Prozent zu begrenzen". Die Hälfe der Kosten, die ab 2021 durch die CO2-Bepreisung anfallen, soll demnach die Vermieterschaft tragen.

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